Krankenkassen weigern sich gegen Kontrolle einer Impfpflicht
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen sich nicht für die Kontrolle einer möglichen allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus zuständig. Diesem Vorstoß einer Gruppe von Abgeordneten aus SPD, Grünen und FDP, die einen Gesetzentwurf vorbereiten, erteilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine deutliche Absage. Ein GKV-Sprecher sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (10.2.2022), dass die Kassen bereit seien, ihrem Auftrag zur Information und Beratung der Versicherten nachzukommen. «Die Durchsetzung und Kontrolle einer eventuellen gesetzlichen Impfpflicht wäre dagegen die Aufgabe des Staates.»
Gesetzentwurf zur allgemeinen Impflicht
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte den Funke-Zeitungen dagegen, man wolle den Plan beibehalten. «Wir wollen den Weg über die Krankenkassen gehen. Dies ist aus unserer Sicht sinnvoll, rechtlich zulässig und auch durchführbar.» Die Parlamentariergruppe wolle den Gesetzentwurf noch «vor der kommenden Woche» veröffentlichen.
Impfpflicht: Krankenkassen sollen Impfstatus kontrollieren
Den Abgeordneten schwebt vor, eine ab dem 1. Oktober geltende allgemeine Impfpflicht ab 18 in der zweiten Märzhälfte im Bundestag zu beschließen. Die Krankenkassen sollten dann ihre Versicherten informieren, über ein Impfportal den Impfstatus abfragen und diesen speichern. Dann sollten die Kassen diejenigen Personen an die Kommunen melden, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben, hatte die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann erläutert. Die Gesundheitsämter würden dann einen Impftermin anbieten. Wer ihn verstreichen lasse, müsse mit einem Bußgeld rechnen, sofern er sich nicht innerhalb von vier Wochen doch noch impfen lasse.
An dem Vorschlag waren neben Strack-Zimmermann und Wiese die SPD-Abgeordneten Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, die Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr von der FDP beteiligt.
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