Krankenkasse zahlt  ab 35 Jahren Hautkrebsscreening

Gesetzliche Krankenkassen zahlen für ein Hautkrebs-Screening. Versicherte ab 35 Jahren können die Vorsorgeuntersuchung alle 2 Jahre in Anspruch nehmen.

Gesetzlich Versicherte können sich ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen. Das zahlen ihre Krankenkassen, erläutert der Krebsinformationsdienst.

Manche Krankenkassen zahlen auch schon für unter 35-Jährige

Es gebe aber auch Kassen, die das sogenannte Screening bereits für unter 35-Jährige übernehmen. Der Arzt schaut sich dabei die gesamte Haut sowie die Schleimhäute mit dem bloßen Auge an, teils mit Hilfe einer Lupe. Ein Informationsblatt zur Hautkrebs-Früherkennung mit näheren Informationen zur Untersuchung finden Sie hier.

Welche Ärzte können das Sceening durchführen?

Diese Sonderausbildung können Hautärzte sowie hausärztlich tätige Internisten, Fachärzte für Allgemeinmedizin und Praktische Ärzte haben. Gibt es nach der Untersuchung einen Verdacht auf Hautkrebs, muss der Betroffene auf jeden Fall zu einem Dermatologen gehen.

dpa

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