Mehr Transparenz durch die Patientenquittung
Das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eigentlich eine feine Sache. GKV-Versicherte weisen sich durch die Gesundheitskarte als Kassenmitglied aus und werden behandelt. Doch auch hier gibt es 2 Seiten der Medaille. Da Arzt und Krankenkasse direkt miteinander abrechnen, wissen Patienten nicht, welche medizinische Leistung bzw. welche Kosten abgerechnet wurden.
Die Patientenquittung informiert über medizinische Leistungen
Dabei gibt es eigentlich eine ganz einfache Lösung: Eine Patientenquittung, in der alle Leistungen und Kosten eines Versicherten in übersichtlicher und verständlicher Form zusammengestellt sind. Jeder Patient kann durch die Patientenquittung nachvollziehen, welche Leistungen zu welchen voraussichtlichen Kosten erbracht wurden.
Viele Wege führen zu einer Patientenquittung
Patienten können direkt vom
Arzt,
Zahnarzt oder
vom Krankenhaus
eine Patientenquittung verlangen. Das geht manchmal mit der sogenannten Tagesquittung schon unmittelbar nach einer Behandlung.
Spätestens 4 Wochen nach Quartalsende müssen Ärzte und Zahnärzte aber mindestens einen Sammelausweis zur Verfügung stellen. Die Quartalsquittung kostet eine festgesetzte Gebühr in Höhe von 1 EUR zzgl. Versandkosten, wenn per Post verschickt wird.
Nur voraussichtliche Kosten in der Patientenquittung
Vom Arzt oder Zahnarzt können nur die voraussichtlichen Kosten bescheinigt werden, weil aufgrund des ärztlichen Honorarrechts kurz nach der Behandlung in aller Regel gar keine korrekten Quittungen ausgestellt werden. Denn auch der Behandler erfährt erst Monate nach der Behandlung den genauen Gegenwert seiner erbrachten Leistung. Diagnosen sind bei den Ärzten und Zahnärzten meist nicht enthalten.
Hinweis: Ein verbindliches Vordruckmuster ist für die Patientenquittung nicht vereinbart, so dass sie frei gestaltet werden kann. |
Patientenquittung bei Krankenhausbehandlung
Gesetzlich versicherte Krankenhauspatienten können die Patientenquittung noch bis zu 2 Wochen nach ihrer Entlassung verlangen. Die Patientenquittung für die Krankenhausbehandlung ist kostenlos. Auf ihr sind Diagnose und Aufenthaltsdauer, der Pauschalpreis für die Behandlung sowie die Kosten für Zusatzleistungen aufgeführt. Krankenhauspatienten werden schon auf dem Aufnahmeformular schriftlich darauf hingewiesen, dass sie auf Wunsch eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen erhalten können. Die Patientenquittung wird dann kostenlos innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung zugeschickt.
Krankenkassen stellen umfassende Patientenquittungen aus
Zusätzlich können Patienten auch von Ihrer Krankenkasse Informationen über die in den letzten 18 Monaten in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten. Zunehmend gehen die Krankenkassen dazu über, diese Auskunft online anzubieten. Die Patientenquittungen der Kassen enthalten nahezu alle medizinischen Leistungen, die über die Gesundheitskarte abgerechnet wurden. Also auch etwa Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel. Diagnosen sind hier nicht enthalten.
Großer Zeitverzug bei den Krankenkassen
Ein großes Manko der Patientenquittung bei den Krankenkassen ist allerdings, dass die Abrechnungsdaten bei den Krankenkassen erst mit starker zeitlicher Verzögerung vorliegen. Das kann bis zu 6 Monate, manchmal - wie bei kieferorthopädischen Leistungen - sogar bis zu 16 Monate nach Quartalsende, dauern. Entsprechend spät stehen die Daten für die Patientenquittung zur Verfügung. Schneller geht es daher direkt beim Arzt.
Stärkung der Patientenrechte
Die Patientenquittung soll das Recht der Versicherten auf Information stärken. Ergeben sich Unklarheiten in Bezug auf Art und Umfang der Behandlung, kann die Patientenquittung dem Versicherten konkrete Anhaltspunkte für Nachfragen liefern. Entdecken Patienten auf Ihrer Patientenquittung Leistungen, die sie nie erhalten haben, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Missverständnisse und Irrtümer lassen sich so schnell aufklären.
Fehlerhafte Daten in der Patientenquittung
Nicht jede fehlerhafte Angabe oder Abrechnung in der Patientenquittung ist gleich ein Betrugsfall oder eine vorsätzliche Manipulation. Im Zweifel kann die Krankenkasse über die Kassenärztliche Vereinigung den Sachverhalt aufklären. Liegt tatsächlich Betrug vor, stellen die Krankenkassen auch Strafanzeigen.
Nicht erforderlich ist eine Patientenquittung etwa zur Beweissicherung bei Verdacht auf Behandlungsfehler. Denn die Behandlungsdaten sind bei der Krankenkasse sowieso vorhanden und können in jedem Fall bei einem Rechtsstreit hinzugezogen werden.
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