Mediziner Regeln für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen lockern

Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber in der Regel ab dem vierten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Mediziner schlagen vor, diesen Zeitraum auszuweiten, um so Hausärzte zu entlasten. Die Bundesregierung sieht allerdings keinen Anlass für Änderungen.

Beschäftigte sollten sich für die Dauer von bis zu einer Woche selbst krankmelden können, sagte Wolfram Herrmann, Leiter des Magdeburger Forscherteams, einer großen Zeitung.

 

Arztbesuch wegen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Eine Studie habe ergeben, dass viele Arztbesuche nur erfolgten, um die ärztliche Bescheinigung zur Krankschreibung zu erhalten. Falle ein Teil davon weg, würden die Hausärzte entlastet und könnten sich besser um die Behandlung von Patienten mit langwierigen Erkrankungen kümmern.

Arbeitgeber verlangen in der Regel ab dem vierten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Drei Tage kann ein Beschäftigter also nach eigener Entscheidung ohne «Krankenschein» zu Hause bleiben.

Eigenständige Krankmeldung soll Zahl der Fehltage nicht erhöhen

Hermann schlug vor, eine Ausweitung auf fünf Tage in Pilotprojekten auszuprobieren. «Dass durch eine eigenständige Krankmeldung der Beschäftigten die Zahl der Fehltage nicht nach oben schnellt, zeigen Erfahrungen aus Norwegen», sagte der Arzt.

Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn zeigte sich aufgeschlossen: «In Deutschland ist die Zahl der durchschnittlichen Arztbesuche auch deswegen so hoch, weil Patienten nur für Rezepte, Verlaufskontrollen oder auch Kurzzeitkrankschreibungen immer zum Arzt müssen», sagte er der Zeitung.

Regierung sieht keinen Änderungsbedarf bei Krankschreibungen

Die Bundesregierung will die Regeln für Krankschreibungen in Deutschland nicht ändern. Ein Sprecher des zuständigen Arbeitsministeriums sagte am 16.2.2015 in Berlin, man halte die Regelung so, «wie sie ist, für angezeigt, sinnvoll und nützlich». Auch die Arbeitgeber sehen keinen Handlungsbedarf. «Die gesetzlichen Regelungen zu Krankschreibungen haben sich in Deutschland insgesamt bewährt», erklärte der Arbeitgeberverband BDA.

Der CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Fuchs sagte einer anderen Zeitung (16.2.2015) dagegen: «Es muss für Unternehmer die Möglichkeit geben, Krankschreibungen zu überprüfen. Sonst ist ein Missbrauch nicht ausgeschlossen.» SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach argumentierte: «Die Gefahr ist zu groß, dass Erkrankungen nicht frühzeitig behandelt werden.» Gerade in einem frühen Stadium einer Erkrankung sei ein Arztbesuch sinnvoll.

dpa