Mehr Landärzte durch Änderung des Verteilungsschlüssels
Die Land-Bevölkerung ist bei der Versorgung mit Arztpraxen weiterhin im Nachteil gegenüber Städtern.
Bedarfsplanung hat Ärzteverteilung nicht verbessert
Daran habe auch die vor zwei Jahren in Kraft getretene Bedarfsplanung nichts geändert, nach der Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen die Verteilung der Arztpraxen festlegen sollen. Dies ergab eine am 24.3.2015 veröffentlichte Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung. Die Planung weicht danach weiterhin bis zu 70 Prozent vom tatsächlichen Versorgungsbedarf ab.
Laut Studie praktiziert zum Beispiel die Hälfte aller Psychotherapeuten in Großstädten, obwohl hier nur ein Viertel der Bevölkerung lebt. Auch die Praxen der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Orthopäden, Nervenärzte und Urologen konzentrieren sich demnach in den Städten. Folglich mangelt es auf dem Land an Fachärzten.
Versorgungsstärkungsgesetz enthält finanzielle Anreize
Die Ärzte-Verteilung in Stadt und Land ist auch ein Schwerpunkt des Versorgungsstärkungsgesetzes, das an diesem Mittwoch Thema bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss ist. Das Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) war Anfang März in erster Lesung im Bundestag.
Es soll unter anderem finanzielle Anreize schaffen, um Ärzte für unterversorgte Gebiete zu gewinnen. In überversorgten Gebieten soll künftig eine Praxis nur dann nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung der Patienten sinnvoll ist. Die Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen vor Ort.
Wirkung der Bedarfsplanungsrichtlinie
Die Bertelsmann-Studie setzte sich mit der Wirkung der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses auseinander, des obersten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesen. Diese schreibt vor, dass auf einen Psychotherapeuten in der Großstadt 3079 Einwohner kommen, in ländlichen Regionen 5953 Einwohner, also fast doppelt so viele. Nervenärzte sollen auf dem Land sogar 127 Prozent mehr Menschen versorgen als ihre Kollegen in der Stadt. Begründet wird dies damit, dass Ärzte in Städten Patienten aus dem Umland mitversorgen sollen.
Die Bertelsmann-Stiftung kommt angesichts der Studie des IGES-Instituts zu dem Schluss, dass der Planung Faktoren wie die Krankheitsbelastung einer Region etwa aufgrund vieler älterer Menschen oder die sozialen Strukturen und Einkommensverhältnisse zugrunde gelegt werden sollten.
Tatsächlicher Versorgungsbedarf wichtig für Bedarfsplanung
Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann-Stiftung, erläuterte: «Die derzeitige Planung lässt den Menschen auf dem Land keine andere Wahl, als sich in der Stadt behandeln zu lassen. (...) Der von uns entwickelte Bedarfsindex stellt ein pragmatisches Modell dar, das die relevanten Faktoren berücksichtigt.»
Die Bundespsychotherapeutenkammer erklärte: «Grundsätzlich brauchen wir eine Bedarfsplanung, die nicht die vorhandenen Praxen zählt, sondern auf einem tatsächlichen Versorgungsbedarf basiert.» Allerdings sei für die psychotherapeutische Versorgung zunächst eine Anpassung des Indexes notwendig.
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