Wegfall der Praxisgebühr: Auswirkungen für Patienten, Ärzte und Kassen
Werden noch Überweisungen benötigt?
Ja, es ist weiterhin im Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt, dass der behandelnde Arzt zur Durchführung erforderlicher diagnostischer oder therapeutischer Leistungen durch einen anderen Arzt eine Überweisung auf dem dafür vereinbartem Vordruck ausstellt. Dies ist auch nach der Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausdrücklich so geregelt. Auch die Abschaffung der Praxisgebühr ändert nichts daran.
Können Patienten jetzt beliebig den Arzt wechseln?
Grundsätzlich ist das möglich – wie bislang auch. Wer momentan einen anderen Arzt konsultieren will und den Aufwand scheut, eine Überweisung von der Arztpraxis zu besorgen, bei der bereits die Praxisgebühr gezahlt wurde, entrichtet bei dem weiteren Arzt einfach nochmal die Praxisgebühr. Das ist künftig natürlich noch einfacher, denn gerade diese „Steuerungswirkung“ war einer der Gründe die Praxisgebühr einzuführen.
Welche Risiken sind damit verbunden, wenn Patienten ohne Überweisung den Arzt wechseln?
Für die Patienten und den Hausarzt gibt das Überweisungsverfahren zusätzliche Sicherheit. Denn durch die Überweisung ist sichergestellt, dass der „neue“ Arzt bisherige Maßnahmen erfährt und anschließend auch ein Bericht an den Hausarzt zurückschickt. Behandelt der Facharzt ohne Überweisung, erfährt er über die bisherige Behandlung nur, was der Patient selbst erzählt. Grundsätzlich hat er keine Veranlassung, einen Bericht an den Hausarzt bzw. den vorbehandelnden Arzt zu schicken. Das birgt Risiken für die Patienten, etwa wenn Arzneimittel verordnet werden. Denn die behandelnden Ärzte erfahren gegenseitig grundsätzlich nicht, welche Verordnungen vom jeweils anderen Arzt ausgestellt wurden - was bei möglichen Wechselwirkungen schnell zu Komplikationen führen kann.
Tipp für Patienten:
Nimmt der Patient einen Facharzt unmittelbar in Anspruch, kann der Facharzt mit Einverständnis des Versicherten die relevanten medizinischen Informationen an den vom Versicherten benannten Hausarzt auch ohne Überweisung geben. Daran muss der Patient allerdings dann selbst denken und seinen Facharzt entsprechend auffordern.
Wer zahlt die fehlenden Gelder im Gesundheitssystem?
Die Praxisgebühr hat jedes Jahr rund 2 Mrd. EUR in die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung gespült. Die durch den Wegfall der Praxisgebühr entstehende Finanzlücke soll mit Mitteln aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden. Derzeit steht dort genügend Reserve zur Verfügung.
Allerdings: Die Koalition hat beschlossen, die Bundeszuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung für 2013 und 2014 zu kürzen. Die Entlastung der Beitragszahler durch den Wegfall der Praxisgebühr wäre damit indirekt wieder aufgehoben. Denn bei steigenden Ausgaben der Krankenkassen ist recht wahrscheinlich, dass sich im Laufe des Jahres 2013 (nach der Bundestagswahl) die Finanzsituation verschärfen wird. Möglicherweise zahlen die Versicherten dann wieder eine Praxisgebühr - nur heißt sie dann Zusatzbeitrag.
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