Mehr Rechte für Privatversicherte
Deutschlands 9 Mio. Privatpatienten sollen mehr Rechte bekommen. Die am 31.1.2013 verabschiedete Gesetzesnovelle sieht unter anderem eine Verlängerung der Kündigungsfristen vor, um den Versicherungswechsel zu erleichtern. Künftig können die Versicherten einen Selbstbehalt kündigen, wenn dies keine Beitragssenkung für den Betroffenen zur Folge hat.
Auskunftsrecht wird gestärkt
Ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen wird ein Auskunftsanspruch über den Versicherungsschutz. Der Patient soll frühzeitig eine verbindliche Zusage erhalten, ob die Kosten einer geplanten Behandlung übernommen werden. Zudem sollen die Versicherten in der Regel Einblick in ihre Patientenakte nehmen dürfen, ohne dafür einen Anwalt oder einen anderen Arzt einschalten zu müssen.
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