Rentenangleichung Ostrente: Arbeitsgruppe abgelehnt

Die Angleichung der Rente von Ost und West gestaltet sich nicht einfach. Eine Arbeitsgruppe soll helfen. Doch der Bundestag weist den nun Vorschlag zurück.

Anders als von den Ländern gefordert will die Bundesregierung die geplante Angleichung der Ostrenten ohne eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorantreiben. Für die Einsetzung einer solchen Arbeitsgruppe bestehe kein Bedarf, heißt es in einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Roland Claus.

Rentenanpassung solle nicht Machtkämpen zum Opfer fallen

Claus, Ost-Koordinator der Linken-Fraktion, warf Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor, die Ostrenten-Angleichung ohne Mitsprache der Länder vorbereiten zu wollen. «Es ist fahrlässig, die ostdeutschen Regierungen nicht frühzeitig in die Erarbeitung der Lösung einzubeziehen.» Claus warnte, «gerechte Renten in Ost und West» dürften nicht Machtkämpfen zwischen Bund und Ländern geopfert werden.

Der Bundestag hatte zuletzt Ende Januar seine Forderung erneuert, «in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen mitzuwirken, damit künftig mit gleicher Lebensleistung, unabhängig von der geografischen Lage des Wohnorts, auch die gleiche Rente erzielt wird.»

Bericht der Bundesregierung zur Rentensituation angekündigt

Die Ost-Regierungschefs hatten am 13.4.2016 nach einem Treffen gefordert, dass der Bundestag per Gesetz einen verbindlichen Fahrplan zur vollständigen Angleichung der Ost- an die Westrenten festschreibt. Merkel, die an dem Treffen teilnahm, kündigte für den Sommer einen Bericht der Bundesregierung zur Rentensituation in Ostdeutschland an. Danach werde entschieden, wie das Ziel erreicht werden könne, ab 2020 ein einheitliches Rentenniveau in Ost und West zu haben.

Das Bundessozialministerium teilte dem Abgeordneten Claus mit, zum Sommer werde geprüft, ob eine Teilangleichung der Renten ab 2017 notwendig sei.

Rentenanpassung brächte nicht nur Gewinner

Das Problem ist, dass eine komplette Angleichung nicht nur Gewinner mit sich bringen würde. Einerseits ist zwar der Rentenwert - quasi die monatliche Rente für ein Jahr Beschäftigung mit Durchschnittsentgelt - im Osten geringer. Andererseits aber werden die der Rente zugrundeliegenden Ostlöhne bei der Rentenberechnung aufgewertet.

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dpa

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