Fast jedes dritte rezeptfreie Medikament ist ungeeignet!
Millionenfach greifen Bundesbürger bei Erkältung oder Halsweh ohne Rücksprache mit dem Arzt zu Pillen. Tester halten viele der Mittel für problematisch. Und neue Medikamente gegen schwere Leiden helfen oft nicht besser als alte.
Bewertung von Medikamenten durch Stiftung Warentest
Fast jedes dritte von rund 2.000 überprüften rezeptfreien Medikamenten ist laut Stiftung Warentest wenig geeignet.
Den entsprechenden Bericht einer Zeitung bestätigte die zuständige Projektleiterin der Stiftung Warentest. Darunter fallen bekannte Mittel gegen Erkältung, Schnupfen, Halsentzündung, Verstopfung, Durchfall oder Insektenstiche.
Tester bemängeln Wirkstoffe in Arzneimitteln
Oft schneiden die Kombinationen verschiedener Wirkstoffe schlecht ab, etwa von Schmerzmitteln und anregenden Mitteln in Erkältungsmedikamenten. In anderen Fällen bemängeln die Tester hohen Alkoholgehalt etwa bei einem Erkältungsmittel für die Nacht oder ungeeignete Zusammenstellungen bei Tabletten gegen Halsinfektionen.
Die 2.000 rezeptfreien Medikamente sind Teil einer umfassenderen Datenbank von Stiftung Warentest mit Arzneimitteln.
Arzneimittelkauf in Selbstmedikation
Laut der Apothekerschaft werden jedes Jahr mehr als 600 Millionen rezeptfreie Arzneimittel in Apotheken abgegeben. Etwa jede dritte Packung aus der Apotheke werde im Rahmen der Selbstmedikation gekauft. Im Versandhandel kommt noch einmal eine kleinere Menge dazu. Der Umsatz beläuft sich nach einer Studie auf mehr als 6 Milliarden EUR.
Parallele Einnahme verschriebener und rezeptfreier Medikamente
Viele Patienten sehen einer anderen Erhebung zufolge kaum Risiken rezeptfreier Mittel und nehmen zudem auch noch vom Arzt verschriebene Medikamente parallel. Gerade das Zusammenwirken der Mittel birgt aber Experten zufolge zusätzliche Risiken.
Neue Medikamente nicht besser als alte
Unterdessen wurde eine Auswertung bekannt, nach der viele neue Medikamente gegen schwere Krankheiten nicht besser sind als die alten - einige sogar schlechter. Das sind Ergebnisse des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Prüfergebnisse zu neuen Medikamenten
In den vergangenen 2 Jahren habe das Institut 48 neue Medikamente auf ihren Zusatznutzen hin geprüft – mehr als die Hälfte der Mittel (26) seien dabei durchgefallen. Bewertet wurden neue Arzneimittel gegen Krebs, Diabetes, Epilepsie, Multiple Sklerose und andere schwere Krankheiten.
In 3 Fällen wurde innerhalb einer Patientengruppe sogar ein geringerer Nutzen festgestellt, das heißt, der neue Wirkstoff hatte dort mehr Nachteile als Vorteile im Vergleich zu den bisher verfügbaren Therapien.
Vergleich neuer gegenüber herkömmlicher Arznei
"Für 22 Medikamente haben wir feststellen können, dass sie wirklich besser sind als herkömmliche Mittel", sagte IQWiG-Chef Jürgen Windeler. Drei davon waren demnach sogar erheblich besser, 11 immerhin noch beträchtlich.
Inhalte der Arzneimittelreform
Seit einer Arzneimittelreform 2011 müssen Hersteller für Mittel mit neuen Wirkstoffen bei Markteinführung Nachweise über den Zusatznutzen vorlegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken entscheidet dann auf Basis der Expertise des unabhängigen IQWiG, ob und welchen Zusatznutzen ein neues Präparat tatsächlich hat und unter welchen Voraussetzungen es verordnet werden darf. Für Mittel ohne Mehrwert wird ein Festbetrag festgesetzt. Für Arzneimittel mit Zusatznutzen handeln Kassen und Hersteller einen Preis aus - nur was mehr bringt, soll auch mehr kosten.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
2.854
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
1.671
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.524
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.407
-
Prognose für Rentenerhöhung 2025
1.393
-
Sozialversicherungswerte 2025: die Rechengrößen im Leistungsrecht
1.342
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.341
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
978
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
911
-
Rechtmäßig auffordern: Krankenkassen müssen einiges beachten
873
-
Neuregelungen im Gesundheitswesen ab 2025
30.12.2024
-
Höhere Leistungen in der Pflegeversicherung 2025
19.12.2024
-
Reformbedarf in der Notfallversorgung
17.12.2024
-
Verbesserte Versorgung für Patienten mit Long-COVID ab 2025
16.12.2024
-
Rechtsreferendar ist auf Rückweg von einer Lehrveranstaltung gesetzlich unfallversichert
13.12.2024
-
Kein Arbeitsunfall bei vorbereitender Teilnahme an Voltigierstunde
10.12.2024
-
Finanzentwicklung der GKV im Jahr 2024
09.12.2024
-
Mehr Menschen suchen Hilfe bei psychischen Erkrankungen
05.12.2024
-
Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz
05.12.2024
-
Steigende Arzneimittelausgaben belasten das GKV-System
04.12.2024