Zeitnaher Facharzttermin in Sachsen schon möglich
«Vor Mitte/Ende August wird das sicher nichts.» Die Frage nach einem Termin beim Facharzt kann für Kassenpatienten in Deutschland zur Geduldsprobe werden, obwohl die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) eigentlich gesetzlich zur Sicherstellung einer angemessenen und zeitnahen fachärztlichen Versorgung verpflichtet sind.
Patientenservice in Sachsen vermittelt zeitnahen Facharzttermin
In Sachsen geht man neue Wege: Ende 2014 richtete die dortige KV eine Terminservicestelle ein, die Patienten bei entsprechender Bedürftigkeit binnen vier Wochen zum Facharzttermin verhelfen soll - die erste Einrichtung dieser Art in Deutschland.
Geht es nach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, soll es das ab kommenden Jahr bundesweit geben. «Wir stärken die Rechte der Patienten. Denn Terminservicestellen helfen gesetzlich Versicherten, wenn es beim Facharzttermin hakt», sagt der CDU-Politiker.
Bundesweite medizinische Versorgung binnen vier Wochen
Sein Entwurf für das Versorgungsstärkungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Kassenpatienten binnen einer Frist den benötigten Facharzt aufsuchen können. «Ziel ist, dass jeder, der eine medizinische Versorgung braucht, diese innerhalb der nächsten vier Wochen erhält», erläutert Gröhe. Gelingt das nicht beim niedergelassenen Facharzt, soll eine ambulante Behandlung im Krankenhaus angeboten werden - zulasten der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.
Kommenden Donnerstag (11.6.2015) wird sich der Bundestag erneut mit der Vorlage befassen. Noch im Sommer soll das Gesetz durch sein. Terminservicestellen würden dann im kommenden Jahr Pflicht.
Bedenken der Ärzte hinsichtlich der Terminservicestellen
Aber sie sind umstritten. Vor allem seitens der Ärzteschaft gibt es Vorbehalte. Von einem Eingriff in die freie Arztwahl ist die Rede. Gerade im ländlichen Raum können Patienten auch Termine bei Ärzten bekommen, deren Praxen nicht gerade um die Ecke liegen. Terminmanagement sei Sache der Arztpraxen, hieß es schon am Anfang der Planungen bei der Bundesärztekammer. Doch für Gröhe steht die medizinische Versorgung im Mittelpunkt. «Mit einer Einschränkung der freien Arztwahl hat das nichts zu tun.»
Terminservicestelle der KV Sachsen ist Vorreiter
Die Terminservicestelle der KV Sachsen nahm Anfang November in Leipzig ihre Arbeit auf. Angegliedert wurde sie am bereits vorhandenen Patiententelefon. Drei bis vier Mitarbeiter kümmern sich seither auf zwei vollen Stellen um die Terminvermittlung. Auch um Gestaltungsspielraum zu haben, habe man sich schnell zur Einrichtung der Servicestelle entschieden, sagt KV-Sprecher Ingo Mohn. Der Gesetzentwurf aus Berlin sehe regionale Lösungen vor und sichere auch deren Bestand.
«Sachsen ist hier Vorreiter. Jeder Patient, der eine aktuelle qualifizierte Überweisung zum Facharzt erhalten hat und trotz ärztlich attestierter Dringlichkeit und eigenen Bemühungen keinen Facharzttermin erhalten hat, kann sich an die Servicestelle wenden», sagt Barbara Klepsch (CDU), die Gesundheitsministerin des Freistaats.
Einstufung als B-Patient erforderlich
Auf einer dreistufigen Dringlichkeitsskala muss der Patient vom Hausarzt in Kategorie B eingestuft werden - A-Patienten sind so schwer erkrankt, dass sie sofort und noch vom Hausarzt an einen Fachkollegen vermittelt werden. C-Patienten können warten. Außerdem muss der B-Patient dreimal selbst versucht haben, einen Termin zu bekommen. «Die hohe Vermittlungsquote zeigt, wie gut die Servicestelle funktioniert», sagt Klepsch.
In den ersten sechs Monaten des Bestehens wurden in Leipzig 1142 Anrufer mit konkretem Wunsch nach Terminvermittlung gezählt. Davon erfüllten nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Dresden 952 die notwendige Voraussetzung. 876 konnten schließlich erfolgreich an Fachärzte und Psychotherapeuten vermittelt werden, davon 626 wiederum innerhalb der vorgesehenen vier Wochen. 10 Patienten lehnten den Angaben zufolge den angebotenen Termin ab, 41 zogen ihn nach weiteren Eigenbemühungen zurück.
Termine bei Neurologen, Psychotherapeuten oder Augenärzten gefragt
Die Anfragen zeigen auch den Bedarf an Fachärzten. Vor allem Termine bei Neurologen, Psychotherapeuten oder Augenärzten waren gefragt. Insgesamt machten sie mehr als die Hälfte aller Anfragen aus. Den Ärzten wird die Annahme neuer Patienten in Sachsen durch einen Honorarzuschlag versüßt. Die Krankenkassen beteiligen sich an der Finanzierung.
Die Vorbereitungen zur Einrichtung der Servicestellen liefen angesichts des Gesetzesverfahrens auch in den anderen der insgesamt 17 deutschen Kassenärztlichen Vereinigungen, sagt der Sprecher der Bundesvereinigung, Roland Stahl. Die Ausgestaltung des Angebots werde aber regional unterschiedlich ausfallen. So würden manche KVen wohl ein Onlineangebot einrichten, andere einen Telefonservice und wieder andere eine Kombination aus beidem. Bei der KV Sachsen setzt man aufs Telefon. Bei der Vermittlung des richtigen Arztes sei der persönliche Kontakt sehr wichtig, sagt Sprecher Mohn.
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