Grundrente 2021: Fragen und Antworten
Über wenige Projekte hat die Koalition so viel gestritten wie über die Grundrente 2021. Alle wollten diesen Aufschlag auf die Grundsicherung bei Minirenten für langjährige Versicherte, doch die Vorstellungen gingen auseinander. Wie viele sollen ihn bekommen, und wie wird geprüft, wer überhaupt bedürftig ist. Dann ging es doch ganz schnell: Nachdem der Bundestag am 2.7.2020 dem Gesetzentwurf zustimmte, befasste sich nun auch der Bundesrat am 3.7.2020 mit dem Gesetz und hat seine Zustimmung gegeben. Kernpunkte der komplizierten Konstruktion:
Grundrente 2021: Wer soll sie bekommen?
Im Startjahr 2021 rund 1,3 Millionen Menschen, davon 70 Prozent Frauen. Nämlich Menschen mit Minirenten, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Ihre Lebensleistung soll anerkannt, ihnen soll der Gang zum Sozialamt erspart werden. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden, bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Grundrente bekommen sollen zudem nur jene mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen. Auch sollen diejenigen keine Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten zum Beispiel durch Minijobs, schreibt der Bundestagspressedienst.
Wie wird ermittelt, wer den Grundrentenzuschlag 2021 bekommen soll?
Zunächst war eine umfängliche Bedürftigkeitsprüfung im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart worden. Doch die SPD lehnte dies ab. Nun soll es eine Einkommensprüfung geben. Der Datenabgleich für die Einkommensprüfung soll automatisch zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden klappen. Beantragen muss man die Grundrente auch nicht. Die Rentenversicherung bekommt - in den ersten Jahren zumindest - viel zu tun, um zu prüfen, ob Menschen, die bereits Rente beziehen, auch den Aufschlag erhalten. Daher wird mit einer Verzögerung bei der Auszahlung gerechnet. Diese soll dann rückwirkend kommen.
Grundrente 2021: Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?
Den vollen Aufschlag erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 EUR (Alleinstehende) und 1.950 EUR (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 % auf die Grundrente angerechnet werden. Bei 1.300 EUR Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 EUR zu 60 % angerechnet - die Grundrente fiele 30 EUR niedriger aus. Einkommen über 1.600 beziehungsweise 2.300 EUR soll zu vollen 100 % auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden: Hat ein Ehepaar zum Beispiel 2.400 EUR Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 EUR.
Was soll bei der Einkommensprüfung berücksichtigt werden?
Der steuerfreie Teil von Renten sowie zu versteuerndes Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge. Auch Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages sollen angerechnet werden. Rentner müssen der Rentenversicherung relevante Erträge mitteilen. Werbungskosten und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen. Angaben über das zu versteuernde Einkommen liegen in der Regel nur für das vorvergangene Jahr vor, Neurentner bekommen die Grundrente im ersten Jahr somit möglicherweise erst einmal nicht - die Einkommensprüfung soll aber einmal jährlich wiederholt werden.
Wie funktioniert die Berechnung der Grundrente 2021 konkret?
Im Grundsatz werden die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die Rente insgesamt errechnet wird. Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Jahr einen solchen Punkt. Für jeden Punkt gibt es seit 1. Juli im Westen 34,19 EUR Rente und im Osten 33,23 EUR pro Monat. Für die Zeiten mit nur geringen Rentenanwartschaften, die die Grundrente auslösen, werden die Entgeltpunkte erhöht: Nämlich für 35 Jahre auf das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte - höchstens aber auf 0,8 Punkte. Zum 1.7.2021 wird der Rentenwert im Westen nicht und im Osten gering angepasst.
Grundrente 2021: Beispiel
Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe rechnete vor, im Schnitt werde die Grundrente die Menschen mit geringen Renten um 80 EUR besserstellen. Manche könnten sogar mit bis zu 400 EUR im Monat oder knapp 5.000 EUR im Jahr mehr rechnen. «Auch bei 80 EUR sind das fast 1.000 EUR im Jahr», sagte Gröhe. Wenn Floristinnen oder Friseurinnen nach 40 Jahren Vollzeit bei 40 % des Durchschnittsverdienstes nachher gut 500 EUR Rente im Monat hätten, steige diese Rente nun auf 900 EUR.
Was kostet die Grundrente den Staat?
Die Grundrente kostet schätzungsweise 1,3 Milliarden Euro bis 1,6 Milliarden EUR. Eigentlich wollte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) dieses Geld über eine Finanztransaktionssteuer aufbringen. Doch die ist nicht in Sicht. Nun kommt es aus dem Bundeshaushalt - zum Ärger in der Union.
Was geschieht zudem in Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten?
Damit der Zuschlag bei der Grundrente in teuren Regionen oder Ballungszentren nicht beispielsweise durch hohe Wohnkosten aufgezehrt wird, soll es Freibeträge unter anderem beim Wohngeld, der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder bei Erwerbsminderung geben.
Was passiert darüber hinaus bei Betriebsrenten?
Als Anreiz für den Aufbau einer zusätzlichen, vom Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn bis zu 2.200 EUR wird der Förderbetrag von derzeit maximal 144 EUR auf maximal 288 EUR angehoben.
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Manche Berufe können gar nicht mehr ausgeübt werden und andere 40jährige liegen
auf dem Sofa. Das Geld kommt ja von uns Steuerzahlern im Schlaf. Wo bleibt unser
Bonus für 46 bzw. 50 Arbeitsjahren. Und die Politiker erst einmal mit ihren Diäten!!!
Es ist eine Schweinerei uns arbeitende Bevölkerung gegenüber. Wir sind die melkende Kuh in diesem Staat.