Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz
Weitere Fragen zum Investmentsteuergesetz geklärt
Das Anwendungsschreiben v. 21.5.2019 wird durch das aktuelle Schreiben v. 29.10.2020 angepasst. Ergänzungen wurden insbesondere zu§§ 27-29, 32, 40, 48, 51-54 InvStG sowie der Ergänzung der Tzn. 50 und 56 vorgenommen.
BMF, Schreiben v. 29.10.2020, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :016, veröffentlicht am 10.11.2020
Hinweis: Bereits in jüngster Vergangenheit hat das BMF immer wieder weitere Fragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes geklärt. Lesen Sie hierzu beispielsweise auch:
Auslegungsfragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes
Klärung weiterer Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.4065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.297
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.131
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.4096
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.190
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.650
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.402
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.17739
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.567
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.242
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Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten
29.11.2024
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Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität
29.11.2024
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Steuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte
27.11.2024
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Vorläufigkeitsvermerk für Einkommensteuerfestsetzungen ab VZ 2023
26.11.2024
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Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025
25.11.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
25.11.2024
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Ausnahme Grenzgängerregelungen
25.11.2024
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183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
25.11.2024
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Arbeitgeber und Betriebsstätte
25.11.2024
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Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
25.11.2024