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15.04.2014
BMF Kommentierung
Das BMF übernimmt mit Schreiben vom 10.4.2014 die Rechtsprechung des BFH, nach der Vorsteuerbeträge allgemeiner Aufwendungen des Unternehmens, die nicht in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit bestimmten Ausgangsumsätzen stehen, nach dem Verhältnis der Gesamtumsätze des Kalenderjahrs aufzuteilen sind.
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