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21.01.2014
BMF Kommentierung
Zinsen für ein Darlehen, mit dem ursprünglich Erhaltungsaufwendungen finanziert worden sind, dürfen nach der Veräußerung des Mietobjekts nur dann weiter als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verkaufserlös nicht zur Darlehenstilgung ausgereicht hatte. Dies erklärt das BMF in einem neuen Schreiben.
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