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25.11.2013
OFD Kommentierung
Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb wird ein Viertel der Summe aus der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, hinzugerechnet, soweit die gesamten Zurechnungen 100.000 EUR übersteigen.
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