Das zuletzt im Jahr 1979 veröffentlichte Merkblatt zu § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO wird mit sofortiger Wirkung neu gefasst.
Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht.
Das Bundeszentralamt für Steuern übernimmt zum Jahresbeginn 2014 die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen. Bisher waren hierfür die Finanzbehörden der Länder zuständig.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ist die Abzugsfähigkeit von Spenden an Stiftungen und das Verfahren zur Feststellung, ob die Satzung einer Körperschaft die Anforderungen der Abgabenordnung erfüllt, verbessert worden.
Der EuGH hat mit Urteil vom 28.2.2013 in der Rechtssache "Ettwein" entschieden. Das BMF hat sich daher nun zur Anwendung von § 1a Abs. 1 EStG geäußert.
Im Groß- und Einzelhandel werden für die Belieferung mit Waren Transportbehältnisse aller Art eingesetzt. Die Überlassung der Behältnisse erfolgt entweder gegen ein gesondert vereinbartes Pfandgeld oder im Rahmen reiner Tauschsysteme.
Nach dem BMF-Schreiben vom 16.8.2000 können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen.
Die Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 20.3.2013 wird neu gefasst.
Der EuGH hat entschieden, dass die Steuerbefreiung auch die Verpachtung eines Hausboots einschließlich der dazugehörenden Liegefläche und Steganlage umfasst, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Verpachtung stellt nach Ansicht des EuGH dann insgesamt eine einheitliche steuerfreie Leistung dar.
Die Verwendung eines Unterschriftsstempels (Faksimile) oder der Ausdruck des Namens auf Bescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke ist weiterhin gültig.
Wird ein Kindergarten von einer Kommune betrieben, handelt es sich um einen Betrieb gewerblicher Art. Die Grundsteuerbefreiung ist dann ausgeschlossen.
Mit der Neufassung von § 3 Nr. 5 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG sind ab dem Veranlagungszeitraum 2013 folgende Bezüge steuerfrei:
Viele Steuerpflichtige haben in Einsprüchen eine Anhebung des pauschalen Kilometersatzes für Auswärtstätigkeiten auf 0,35 EUR begehrt. Nachdem das BVerfG eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, folgen nun die verfahrensrechtlichen "Aufräumarbeiten".
Das BMF hat zur Anwendung des Teilabzugsverbots auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern an Kapitalgesellschaften in der steuerlichen Gewinnermittlung und auf Substanzverluste und Substanzgewinne sowie auf sonstige Aufwendungen bezüglich im Betriebsvermögen gehaltener Darlehensforderungen Stellung genommen.
Die Finanzverwaltung stellt jetzt klar, dass (nur) bei einer unbedingten Option die Option zum Vertragsabschluss wirksam wird.
Einer Prüfungsanordnung gem. § 196 AO sind laut BMF die folgenden Hinweise beizufügen. Sie richten sich direkt an den Steuerpflichtigen.
Der Immobilienkauf in Berlin wird deutlich teurer: Ab dem 1.1.2014 soll der dortige Grunderwerbsteuersatz auf 6 % ansteigen. Nur ein anderes Bundesland verlangt im bundesweiten Vergleich einen noch höheren Satz.
Abschn. 9.1 Abs. 3 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird geändert.
Die Bildung einer Rückstellung für eine Pensionsverpflichtung kommt nur in Betracht, wenn und soweit die Pensionszusage keine Leistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht.
Es wurde die Frage aufgeworfen, ob für Beiträge des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (z. B. private Pflegezusatzversicherung und Krankentagegeldversicherung) die 44-EUR-Freigrenze für Sachbezüge anzuwenden ist.
Wenn Steuerzahler in Deutschland für den privaten Haushalt Handwerker oder Dienstleister beauftragen, ist dies oftmals zum Teil steuerlich absetzbar.
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt.
Arbeitnehmer können erhaltene Personalrabatte nach der BFH-Rechtsprechung nachträglich im Wege des § 8 Abs. 2 EStG besteuern lassen, sodass der geldwerte Vorteil im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nach dem günstigsten Preis der Ware am Markt bemessen wird.
Nach § 4a Abs. 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zur Auszahlung anzumelden (Wohnungsbauprämien-Anmeldung).
Zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen aufzuteilen.
Bei der Finanzverwaltung NRW sind im September insgesamt 601 Selbstanzeigen von Bürgerinnen und Bürgern mit Bezug zur Schweiz eingegangen.
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wird zur Anpassung an die einkommensteuerliche Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten geändert.
Bei der Anrechnung ausländischer Steuern ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten. Die Formel zu dessen Berechnung verstößt nach dem EuGH-Urteil vom 28.2.2013 gegen EU-Recht. Das BMF regelt nun, wie die Finanzbehörden bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils zu verfahren haben und wie der Anrechnungshöchstbetrag unter Beachtung des EuGH-Urteils zu berechnen ist.
Mit dem endgültigen Anwendungsschreiben zur steuerlichen Reisekostenreform 2014 wagt die Finanzverwaltung auf über 50 Seiten den Versuch, neben den Grundsätzen des neuen Reisekostenrechts auch Einzelheiten und Problemfälle darzustellen.
Das BMF hat zur Bestimmung des Empfängers der Datenlieferung sowie des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung wie folgt Stellung genommen:
Zur Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zahlungen der Hersteller/Händler an Autobanken und sonstige Finanzierungsinstitute im Rahmen von Finanzierungs- bzw. Leasinggeschäften sowie üblichen Konsumentenkrediten gilt Folgendes:
Die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBV) der Oberfinanzdirektion Koblenz bietet seit Mitte September 2013 allen Beamten des Landes Rheinland-Pfalz ein eigenes Auskunftsprogramm für die Berechnung der Versorgungsansprüche an.
Das Anwendungsschreiben zur Zinsinformationsverordnung (BMF, Schreiben v. 30.1.2008, BStBl I Seite 320) wird in Rz. 12 wie folgt gefasst:
Der BFH hat sich in 2012 in 3 Urteilen mit verschiedenen Fallgestaltungen einer teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern bzw. mit einer unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils auseinandergesetzt. Diese Urteile hat die Finanzverwaltung bisher nicht veröffentlicht. Dabei soll es zunächst auch bleiben, das BMF hat insoweit einen temporären Nichtanwendungserlass verfügt.
Bis November müssen die Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte für Mitarbeiter zur Lohnsteuerberechnung abgerufen werden.
Eine innergemeinschaftliche Lieferung kann nur dann vorliegen, wenn ein Gegenstand bei einer Lieferung von einen Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat gelangt. Mit Wirkung zum 1.10.2013 sind die Nachweisvorschriften für dieses körperliche Gelangen in der UStDV geändert worden. Die Finanzverwaltung nimmt mit Schreiben vom 16.9.2013 zu den Einzelheiten der Umsetzung Stellung.
Das BMF hat den Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von Gas oder Elektrizität sowie von Wärme oder Kälte in § 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG ergänzt und ein entsprechendes Vordruckmuster veröffentlicht.
Für die Beantragung, Ausstellung und Verwendung der Sammel-Steuerbescheinigung gilt ein neues BMF-Schreiben.
Das BMF gibt die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2013 bekannt.
Mit Ablauf der Übergangsregelung am 31.8.2013 müssen auch ausländische Datenübermittler Anmeldesteuern authentifiziert übermitteln. Hierfür wurde nun eine zentrale Stelle eingerichtet.
Durch Art. 10 Nr. 4 AmtshilfeRLUmsG wurde der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Umsätze an Unternehmer, die ausschließlich oder überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG) mit Wirkung v. 1.7.2013 geändert.
Der Präsident des BFH, Rudolf Mellinghoff, hat eine Überlastung der Finanzämter beklagt. Dies führe zu der rechtlich bedenklichen Situation, dass Steuererklärungen durchgewinkt würden.
Mit Wirkung zum 30.6.2013 ist der Ort der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer neu geregelt worden. Das BMF nimmt zu der Neuregelung Stellung.
Eine Vorsteuerberichtigung ist vorzunehmen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut, das nur einmalig zur Erzielung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse ändern.
Das BMF hat sein Schreiben zur "Einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen" aktualisiert und viele Rechtsänderungen, z. B. durch das Jahressteuergesetz 2010 und das Steuervereinfachungsgesetz 2011, berücksichtigt. Die wichtigsten Änderungen:
DBA können unterschiedliche Regelungen enthalten, um zu verhindern, dass die Abkommensanwendung zur Nichtbesteuerung von Einkünften bzw. zur ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen führt.
Nach § 1 der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO können Besteuerungsgrundlagen ganz oder teilweise gesondert und einheitlich festgestellt werden. Dies gilt nach § 1 Abs. 2 der Verordnung auch für die Umsatzsteuer, wenn mehrere Unternehmer im Rahmen eines Gesamtobjekts Umsätze ausführen oder empfangen.
Das BMF hat nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung Gerichte, Behörden und sogar den Verfassungsschutz angewiesen, die Finanzämter über mögliche unbekannte Einkünfte von Bürgern zu informieren.
Das BMF hat sich in einem 95-seitigen Schreiben zum Sonderausgabenabzug für Beiträge und zur Besteuerung von Versorgungsbezügen sowie von Einkünften nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG geäußert.
Deutschland hat die Digital-Währung Bitcoin Medienberichten zufolge inzwischen in wesentlichen Punkten anerkannt.