Bayerische Finanzämter übermitteln Millionen Zinsbescheide

Der Gesetzgeber hat die Neuregelung der Verzinsung rückwirkend ab 1.1.2019 beschlossen. Bayerische Finanzämter werden im November 2022 rund zwei Millionen Zinsbescheide von Amts wegen übermitteln. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Hierauf weist das Bayerische LfSt hin. Hintergrund ist die Rechtsprechung des BVerfG mit Beschluss v. 8.7.2021 zur Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen. Der Gesetzgeber hat auf die Rechtsprechung reagiert und eine Neurgelung beschlossen (vgl. News).

Vertrauensschutzregelung

Die bayerische Finanzverwaltung weist darauf hin, dass wenn Bürger bereits einen Bescheid mit einer Steuererstattung und einer Zinsfestsetzung unter Anwendung der ursprünglichen 6 % jährlichem Zins erhalten, insoweit in der Regel ein Vertrauensschutz besteht. Dann ist keine teilweise Rückzahlung des Zinses notwendig. Nur wenn der Zins bislang noch nicht festgesetzt wurde, erfolgt dies nun mit dem neuen Zinssatz von 1,8 %.

Bayerisches LfSt, Meldung v. 3.11.2022


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