Bearbeitungszeiten der Finanzämter bei der Steuererklärung
Wo bleibt denn nur der Steuerbescheid? Die Bearbeitungim Finanzamt kann auch mal etwas Zeit in Anspruch nehmen - im Schnitt rund 51 Tage, zeigt eine Untersuchung des Steuerportals Lohnsteuer-kompakt.de.
Allerdings benötigt nicht jedes Finanzamt gleich lange. In manchen Bundesländern arbeiten die Behörden schneller als anderswo. Im Jahr 2024 laut der Untersuchung führend: die Finanzämter des Stadtstaats Hamburg. Die nämlich benötigten von Eingang der Steuererklärung bis zur Bereitstellung des Steuerbescheids im Schnitt 45,5 Tage, dicht gefolgt von den Finanzämtern Thüringens (45,7 Tage) und Sachsen-Anhalts (46,9 Tage).
Überraschung auf Platz fünf
Zu den Top 5 der schnellsten Finanzämter gehören - wie in den Vorjahren auch - die in Berlin. Hier liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 47,2 Tagen. Dahinter landen überraschend schon die Finanzämter Baden-Württembergs (48,3 Tage), die in den Vorjahren mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von rund 60 Tagen regelmäßig von den unteren Plätzen grüßten.
Schlusslicht im vergangenen Jahr: die Finanzämter Bremens, die für die Bearbeitung einer Steuererklärung durchschnittlich 79,7 Tage brauchten. Alle übrigen Bundesländer reihen sich mit Bearbeitungszeiten zwischen rund 50 und 65 Tagen im Mittelfeld ein.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.6015
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.135
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.561
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.933
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.7756
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.513
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.288
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
99441
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
901
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Übermittlung von SEPA-Lastschriftmandaten in ELSTER
750
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Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG
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Keine AdV bei schädlichem Beteiligungserwerb nach § 8c Abs. 1 KStG
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Weiterhin Nichtanwendungserlass zu gewerblicher Infektion
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Änderung des AEAO infolge Postrechtsmodernisierungsgesetz und JStG 2024
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Aktualisierte Bescheinigungen für energetische Gebäudesanierung
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Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren
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Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025
08.01.2025
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07.01.2025