Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (§ 110 Abs. 1 FGO). Durch eine Veröffentlichung von Urteilen bzw. Beschlüssen des BFH im BStBl II werden aber die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, die BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen und somit allgemein anzuwenden.
Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des BFH abrufbar.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.5485
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.926
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.543
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.922
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.8896
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.815
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.530
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.294
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.03441
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
961
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Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren
09.01.2025
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Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025
08.01.2025
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Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Belarus ausgesetzt
08.01.2025
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Neuer Umwandlungssteuererlass veröffentlicht
07.01.2025
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Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
07.01.2025
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Änderungen des UStAE zum 31.12.2024
30.12.2024
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Widerlegen einer Umgehungsgestaltung bei der Hinzurechnungsbesteuerung
23.12.2024
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024