![BMF: Überlassung von E-Bikes an Arbeitnehmer in Leasingfällen BMF: Überlassung von E-Bikes an Arbeitnehmer in Leasingfällen](https://www.haufe.de/image/mann-steckt-ladekabel-in-elektrofahrrad-372326-1.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=R-uuQ7mpzBFRZXgfvkicQyso-IoKbZIDLtcLocpcxRk%3D)
Das BMF hat Stellung bezogen, welche lohnsteuerlichen Konsequenzen die Überlassung von Elektrofahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen mit sich bringen.
Das Schreiben fasst vor allem folgende Bereiche auf:
- Nutzungsüberlassung des (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber
- Lohnsteuerliche Behandlung der Nutzungsüberlassung des (Elektro-)Fahrrads
- Lohnsteuerliche Behandlung der Übereignung des (Elektro-)Fahrrads
- Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b Absatz 1 EStG
BMF, Schreiben v. 17.11.2017, IV C 5 - S 2334/12/10002-04.