Längere Abgabefrist für Steuererklärung 2018 erst ab 2019
Gesetzesänderung gilt erst für Steuererklärungen 2018
Die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist eine der wesentlichen Änderungen, die dieses Gesetz bringt. Allerdings greift diese veränderte Regelung entgegen einiger Berichte noch nicht in diesem Jahr, sondern erst bei Steuererklärungen für das Jahr 2018.
So kann die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 bis zum 31.7.2019 eingereicht werden. Für die Jahressteuererklärungen für die Jahre 2016 und 2017 bleibt es hingegen noch bei der bislang geltenden Frist zum 31.5. des Folgejahres. Auch beratene Steuerpflichtige bekommen ab der Jahressteuererklärung für das Jahr 2018 mehr Zeit: In diesem Fall verlängert sich die Frist vom 31.12. des Folgejahres auf den 28. bzw. 29.2. des übernächsten Jahres.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern v. 4.1.2017
Mehr zum Thema:
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.4065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.297
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.131
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.4096
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.190
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.650
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.402
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.17739
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.567
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.242
-
Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten
29.11.2024
-
Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität
29.11.2024
-
Steuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte
27.11.2024
-
Vorläufigkeitsvermerk für Einkommensteuerfestsetzungen ab VZ 2023
26.11.2024
-
Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025
25.11.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
25.11.2024
-
Ausnahme Grenzgängerregelungen
25.11.2024
-
183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
25.11.2024
-
Arbeitgeber und Betriebsstätte
25.11.2024
-
Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
25.11.2024