![Steuerliche Informationen für Social-Media-Influencer Steuerliche Informationen für Social-Media-Influencer](https://www.haufe.de/image/arbeitsplatz-mit-digitalen-app-icons-aus-smartphone-scheinend-451238-2.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=P2UuJOH77LrMQjYkqTPJAO2rzht-6jWHN9aj-ho9c5o%3D)
Wer auf Social-Media-Kanälen aktiv ist und damit Geld verdient, muss steuerliche Folgen beachten. Das Bayerische LfSt stellt ein FAQ für Influencer zur Verfügung.
Social-Media und Steuerrecht
In einer Broschüre fasst das Bayerische LfSt die wichtigsten steuerlichen Grundlagen für Influencer zusammen. Dabei werden Themen beleuchtet, wie beispielsweise:
- Steuerarten
- Steuerliche Pflichten
- Steuerliche Folgen bei Gratisprodukten oder Geschenken
Viele Influencer bekommen beispielsweise Produkte zugesandt, die sie für ihre Kanäle testen. Dann stellt sich jedoch die Frage: Handelt es sich hierbei um eine steuerpflichtige Sachzuwendung? Die Broschüre listet mögliche Fälle auf, die steuerliche Folgen mit sich bringen können. Denn manch einem Social-Media-Akteur sind diese nicht bewusst.
Bayerisches LfSt, Meldung v. 8.5.2020