Anpassung von 22 Steuergesetzen und Verordnungen

Im Stile eines Jahressteuergesetzes will das BMF etliche Vorschriften anpassen und vereinfachen. Dazu hat es am 21.3.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften veröffentlicht.

Inhaltlich hervorzuheben sind u. a. folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:

Anpassungen an EU-Recht:

  • Umsetzung der RL 2013/13/EU (Beitritt Kroatiens zur EU und der damit einhergehende Änderungsbedarf von EU-RL) in nationales Recht (§§ 43b und 50g EStG),
  • Anpassung des Umwandlungssteuergesetzes an kodifizierte Fusionsrichtlinie (§§ 1, 3, 13, 20, 21 UmwStG).

Redaktionelle Anpassungen und Vereinfachungen

  • Neuregelung und Straffung der Anwendungsvorschriften §§ 52 und 52a EStG, § 34 KStG, § 36 GewStG,
  • Folgeänderungen redaktioneller Art u. a. nach Reisekostenreform (§§ 3, 8, 9, 10, 37b, 40, 41b EStG), nach Änderung des KWG und des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes,
  • Anhebung des Grenzbetrags für die jährliche Abgabe einer Lohnsteuer-Anmeldung von 1.000 Euro auf 1.200 EUR.

Sonstige Maßnahmen:

  • Gewerbesteuerfreistellung von Einrichtungen ambulanter Rehabilitation (§ 3 Nr. 20 GewStG)
  • Einführung einer eigenständigen Umsatzsteuerbefreiungsnorm für Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem SGB II und SGB III (§ 4 Nr. 15b UStG)
  • Berücksichtigung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren, Folgeänderung nach Entwurf eines GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes
  • Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG; Angabe der Steuer-ID-Nummer des Empfängers als Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsleistungen
  • Wiedereinführung der Fifo-Methode beim Handel mit Fremdwährungsbeträgen (§ 23 Abs.1 Nr. 2 EStG)

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften


Schlagworte zum Thema:  Einkommensteuer, Umsatzsteuer