Kommission genehmigt geplante britische Steuerermäßigung für Videospiele
Insbesondere wird mit der Maßnahme im Einklang mit den Zielen der EU ein Anreiz für Entwickler von Videospielen geschaffen, Spiele zu produzieren, die bestimmte kulturelle Kriterien erfüllen.
Im April 2013 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung ein, weil sie Zweifel an der Notwendigkeit der Beihilfe hatte (siehe IP/13/333). Es schien keine klaren Anzeichen für ein Marktversagen in dieser dynamischen, expandierenden Branche zu geben, denn Spiele wurden auch ohne staatliche Unterstützung produziert. Zudem sah die Kommission die Beschränkung der für die Steuerermäßigung in Frage kommenden Ausgaben auf Ausgaben für Waren und Dienstleistungen, die im Vereinigten Königreich ge- und verbraucht werden, als diskriminierend an. Das Vereinigte Königreich und die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und einiger Änderungsvorschläge des Vereinigten Königreichs erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia:
"Unsere ursprünglichen Bedenken sind ausgeräumt. Die geplanten Beihilfen für Videospiele konzentrieren sich auf eine kleine Zahl besonderer Spiele, die Ausdruck der britischen Kultur sind und für die es zunehmend schwieriger wird, eine private Finanzierung zu finden."
Die Steuerermäßigung für Videospiele wird für die Entwickler von Videospielen einen Anreiz zur Produktion von Spielen schaffen, die bestimmte kulturelle Kriterien erfüllen. Nachdem die Kommission die eingehende Untersuchung eingeleitet hatte, verzichtete das Vereinigte Königreich darauf, die Begünstigten der Regelung – wie ursprünglich vorgesehen – zu verpflichten, bestimmte Ausgaben im Inland zu tätigen. Wie das Vereinigte Königreich insbesondere nachwies, gewährleistet der vorgeschlagene "Kulturtest", dass mit der Beihilfe nur kulturell wertvolle Spiele gefördert werden. Lediglich rund 25 % der im Vereinigten Königreich produzierten Spiele kämen für eine Beihilfe in Betracht. Ohne diese Unterstützung würde die Zahl neuer Spiele, die Ausdruck der britischen Kultur sind, wahrscheinlich erheblich zurückgehen.
Die Kommission gelangte daher zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme der Förderung der Kultur dient, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Sie steht daher mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Einklang.
Hintergrund
Im Dezember 2007 hatte die Kommission bereits – ebenfalls nach einer eingehenden Untersuchung – Beihilfen für Videospiele in Frankreich genehmigt (siehe IP/07/1908).
Nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d AEUV können Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden, soweit sie die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Union nicht in einem Maße beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.
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