Haushaltsnahe Minijobs dürfen bar bezahlt werden
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse (§ 35a EStG) soll die illegale Beschäftigung in deutschen Privathaushalten eindämmen und steuerehrliche Arbeitsverhältnisse fördern. Danach können Steuerpflichtige 20 % der angefallenen Arbeitskosten von ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen; maximal folgende Jahreshöchstbeträge:
- geringfügige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs): 510 EUR
- sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen: 4.000 EUR
- Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen: 1.200 EUR
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung ist, dass der private Auftraggeber die Aufwendungen unbar bezahlt hat, z. B. per Überweisung. Der Gesetzeswortlaut des § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG formuliert dieses Barzahlungsverbot allerdings ausdrücklich nur für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ und „Handwerkerleistungen“. Unklar ist daher, ob auch geringfügige und sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse erfasst werden.
Stellungnahme der Bundesregierung
Für etwas Klarheit sorgt nun die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Axel Troost (Die Linke). Der Parlamentarische Staatsekretär Hartmut Koschyk führt darin aus, dass das Barzahlungsverbot bei Minijobs im Privathaushalt (i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG) nicht gilt. Koschyk erklärt, dass bei diesen Beschäftigungsverhältnissen, für die das Haushaltscheckverfahren gilt, die Bescheinigung der Minijob-Zentrale (nach § 28h Abs. 4 SGB IV) als Nachweis genügt. Somit führt eine Barzahlung von Minijobbern nicht zur Versagung der Steuerermäßigung.
Hinweis: Aus der Antwort geht nicht hervor, ob auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (§ 35a Abs. 2 EStG) bar entlohnt werden können.
BT-Drucks. 18/51 S. 35
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
17.6919
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
9.381
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
8.1769
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.123451
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.5864
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.1151
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.455
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.3193
-
Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %
1.277
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
1.110
-
Steuerfortentwicklungsgesetz kann verkündet werden
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Abgabenordnung
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Umsatzsteuer
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Sonstige Steuerarten
20.12.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
20.12.2024
-
Einkommensteuertarif 2025 und Kindergelderhöhung
17.12.2024
-
Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
13.12.2024
-
Rat der EU beschließt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren
13.12.2024
-
Scholz für geringeren Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel
11.12.2024