![Deutscher Bundestag: Besteuerung bei Firmensitz-Verlagerung Deutscher Bundestag: Besteuerung bei Firmensitz-Verlagerung](https://www.haufe.de/image/karte-england-368184-2.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=kNYoY3eDpz7fnR-bzSvytF19bwfWs_4aM67EBwoM61w%3D)
Aus einer isolierten Satzungssitzverlagerung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft ins Ausland ergibt sich keine Veränderung bei der Besteuerung dieser Unternehmen in Deutschland.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 19/1346) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 19/1064) mit. Zu möglichen Folgen für die Mitbestimmung bei ins Ausland verlagerten Unternehmen kann die Bundesregierung keine Angaben machen. Statistiken darüber würden nicht geführt.
"Sitzverlegungsrichtlinie" gefordert
Verwiesen wird auf den Koalitionsvertrag, wonach bei grenzüberschreitenden Sitzverlagerungen von Gesellschaften die nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung gesichert werden sollen. Von der EU-Kommission fordert die Regierung, dass sie eine "Sitzverlegungsrichtlinie" vorlegt.