DStV: Stellungnahme zur Kassensicherungsverordnung

Die Kassensicherungsverordnung soll die Anforderungen an die technischen Maßnahmen konkretisieren, die sich aus dem sog. Kassengesetz ergeben. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat jetzt zu dem Referentenentwurf der Verordnung Stellung genommen.

Als erster Schritt zur Sicherstellung der Unveränderbarkeit von Kassendaten wurde Ende 2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. „Kassengesetz“; BGBl 2016 I S. 3152) verkündet. Im Gesetz enthalten ist die Ermächtigung zum Erlass einer Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), die die technischen Anforderungen im Detail regelt. Den entsprechenden Referentenentwurf hat das BMF Ende März veröffentlicht.

Der DStV hat nun zum Referentenentwurf Stellung genommen (S 05/17). In einer Meldung auf seiner Homepage beantwortet der Verband zudem folgende Fragen zu den geplanten Neuerungen:

  • Welche Geräte gelten als elektronische Aufzeichnungssysteme gem. § 146a AO?
  • Wie wird die Aufzeichnung des sog. „anderen Vorgangs“ sichergestellt?
  • Was muss bei der Speicherung der Grundaufzeichnungen beachtet werden?
  • Welche Anforderungen gelten für den Beleg?
  • Was gilt für die Zertifizierung?
  • Wie geht es mit der KassenSichV und den Konkretisierungen der technischen Anforderungen weiter?
  • Wo sieht der DStV dringenden weiteren Nachjustierungsbedarf?
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