Entscheidung über Schweizer Rechtshilfeersuchen offen
Über ein vor bereits mehr als dreieinhalb Jahren gestelltes Rechtshilfeersuchen der Schweizer Ermittlungsbehörden an mehrere Bundesländer ist noch nicht entschieden worden, wie aus einer am Dienstag bekanntgewordenen Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Barbara Höll hervorgeht. Das Justizministerium ließ auf Anfrage offen, wann eine Entscheidung zu erwarten ist.
Die Schweiz hatte das Rechtshilfeersuchen Anfang 2010 gestellt, nachdem mehrere deutsche Bundesländer gestohlene Bankdaten angekauft hatten. Damit wollte das Nachbarland verhindern, dass deutsche Behörden weitere Daten aus Schweizer Banken über mögliche Steuerbetrüger erwerben. Ziel des Rechtshilfeersuchens sei es unter anderem, die für den Erwerb der CDs verausgabten Gelder zu blockieren, heißt es in der Antwort. Würde das Ersuchen gebilligt, wäre nach früheren Angaben eine mögliche Strafverfolgung Sache der Länder.
Die Bundesregierung hat laut Finanzministerium Kenntnis von insgesamt fünf Daten-CDs seit dem Jahr 2009. Mehrere Bundesländer hätten über ihre Erwerbspläne informiert. Darüber hinaus habe die Bundesregierung "durch sonstige Quellen" Kenntnis über vier weitere CD-Ankäufe durch das Land Nordrhein-Westfalen erlangt. Informationen dazu habe es in Medien gegeben oder über "Anforderungen einer Beteiligung an den Erwerbskosten in den Jahren 2012 und 2013".
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