Steuerhinterziehung im Online-Handel unterbinden
Amazon & Co. in die Verantwortung nehmen
Hintergrund ist, dass manche Händler aus Nicht-EU-Staaten - darunter aus China - über Plattformen für den Onlinehandel wie Amazon Waren in Deutschland verkaufen, die dafür den Kunden berechnete Mehrwertsteuer aber gar nicht an den deutschen Fiskus abführen. Experten sollen nun prüfen, ob die Plattformbetreiber für Eintreibung und Abführung der Umsatzsteuer in die Pflicht genommen werden können. Lösungsansätze sollen sie bis Herbst 2017 vorlegen.
Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) sagte, die großen Online-Dienstleister könnten nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Deutschen Unternehmen würde bei der Preisgestaltung durch betrügerische Praktiken ausländischer Händler Nachteile entstehen.
Vor allem chinesische Unternehmen im Fokus
Experten zufolge bergen sämtliche Onlinemarktplätze generell ein Steuerausfallrisiko. Hinzu komme, dass in Drittländern ansässige Händler die Plattformen nutzten, ihren steuerlichen Pflichten aber nicht nachkämen. Seit 2016 gebe es vermehrt Anhaltspunkte für verstärkten Umsatzsteuerbetrug. Demnach führen vor allem in China ansässige Unternehmen Waren in die EU ein, lagern sie dort zwischen, um sie über Online-Plattformen an Endabnehmer zu verkaufen.
Falscher Wertangaben in Zollanmeldungen
Bereits bei der Einfuhr der Waren in die EU würden oft aufgrund falscher Wertangaben in Zollanmeldungen Einfuhrabgaben hinterzogen. Da es sich regelmäßig um niedrigpreisige Massenware handele, sei deren Nachweis für die Zollverwaltung nur sehr aufwendig möglich. Auch die über die Online-Plattformen angebahnten Verkaufsgeschäfte an den Endkunden blieben unversteuert, da sich die Drittlandhändler regelmäßig nicht steuerlich registrierten.
Affäre um Schweizer Agenten
Angesichts der Affäre um einen Schweizer Agenten, der in Nordrhein-Westfalen das Finanzministerium ausspioniert haben soll, sprachen sich die Minister für Maßnahmen zum besseren Schutz von Steuerbeamten vor Bespitzelung aus. Den deutschen Steuerzahlern stellten die Minister die Inbetriebnahme einer modernen Version für die Online-Steuererklärung ab dem 25. Juli in Aussicht.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
17.6919
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
9.381
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
8.1769
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.123451
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.5864
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.1151
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.455
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.3193
-
Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %
1.277
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
1.110
-
Steuerfortentwicklungsgesetz kann verkündet werden
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Abgabenordnung
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Umsatzsteuer
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Sonstige Steuerarten
20.12.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
20.12.2024
-
Einkommensteuertarif 2025 und Kindergelderhöhung
17.12.2024
-
Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
13.12.2024
-
Rat der EU beschließt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren
13.12.2024
-
Scholz für geringeren Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel
11.12.2024