Geschlechterneutral gestaltete Steuererklärungsvordrucke

Der Petitionsausschuss des Bundestags sieht Handlungsbedarf hinsichtlich einer geschlechterneutralen Gestaltung der Steuererklärungsvordrucke.

Der Petitionsausschuss sieht laut hib-Meldung v. 21.4.2021 Handlungsbedarf hinsichtlich einer geschlechterneutralen Gestaltung der Steuererklärungsvordrucke. Mit breiter Mehrheit habe der Ausschuss die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem BMF "als Material" zu überweisen verabschiedet.

Eintragungsreihenfolge von Ehegatten

In der Petition werde angeregt, die Eintragungsreihenfolge von Ehegatten in den Formularen der Einkommensteuererklärung im Fall der Zusammenveranlagung geschlechtsneutral zu gestalten, beispielsweise anhand des Vornamens oder des Geburtstages. Derzeit beginne die Reihenfolge der Namensnennungen mit dem des Ehemannes. Zur Begründung ihres Anliegens verweise die Petentin auf die grundgesetzlich verankerte Gleichstellung der Geschlechter.

Aktualisierung der IT-Verfahren beabsichtigt

Der Petitionsausschuss begrüße laut seiner Beschlussempfehlung, "dass das BMF im Rahmen der Aktualisierung der IT-Verfahren beabsichtigt, die Reihenfolge der Namensnennungen nicht mehr zwingend mit dem Namen des Ehemanns beginnen zu lassen".

Gerade im Hinblick darauf, das bei gleichgeschlechtlichen Partnern aber heute schon der Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung die Möglichkeit vorsehe, im Rahmen der Zusammenveranlagung die Reihenfolge mit "Lebenspartner(in) A" sowie "Lebenspartner(in) B" selber zu bestimmen, scheine es Möglichkeiten zu geben, "auch ohne die noch Jahre dauernde Modernisierung der IT-Verfahren abwarten zu müssen, dem Anliegen der Petentin gerecht zu werden und die einem tradierten Rollenbild entsprechende Formularpraxis der Realität und der Verfassung zeitgerecht anzupassen".

hib/HAU

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