- die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz;
- Maßnahmen gegen grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen, insbesondere eine doppelte Nichtbesteuerung von Einkünften bzw. ein doppelter Betriebsausgabenabzug in zwei verschiedenen Staaten;
- Optimierungen im Umwandlungssteuerrecht zum Anteilstausch und bei finanziellen Gegenleistungen;
- das bereits zuvor vom Bundesrat initiierte Steuervereinfachungsgesetz 2013.
Um jedoch einen zügigen Abschluss des StÄnd-AnpG-Kroatien nicht zu behindern, verzichtet der Bundesrat darauf, derartige weitere Änderungen in das aktuelle Gesetz einzubringen. Die Bundesregierung wird stattdessen aufgefordert noch in 2014 ein weiteres Steueränderungsgesetz auf den Weg zu bringen.
Gesetzgebungsverfahren
Nach wie vor besteht die Intention, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig fortgeführt und abgeschlossen werden soll. Angesichts der zwingend umzusetzenden Regeln im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt Kroatiens soll das StÄnd-AnpG-Kroatien noch vor der Sommerpause in Kraft treten.