Gesetzentwurf: Härtere Strafen für Banken bei Steuervergehen

Härtere Strafen für Banken, die ihre Kunden beim Steuerbetrug unterstützen, fordern einige Bundesländer. Sie haben daher einen Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode nochmals eingebracht.

Banken, die ihren Kunden beim Steuerbetrug helfen, soll künftig die Lizenz entzogen werden können. Über die notwendige Änderung des Kreditwesengesetzes soll am Donnerstag (10.4.2014) der Bundesrat auf Antrag von Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen abstimmen. «Unser Entwurf sieht verschiedene Eskalationsstufen vor, die in ihrer äußersten Form den Entzug der Bankenerlaubnis bedeuten», sagte Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) der Nachrichtenagentur dpa in Hannover.

Der Antrag hatte die Länderkammer bereits vor einem Jahr erfolgreich passiert, war jedoch anschließend der Regierungsneubildung nach der Bundestageswahl zum Opfer gefallen. Nun sollen im zweiten Versuch die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestärkt werden.

«Ziel ist es, jetzt den Instrumentenkasten der BaFin künftig besser auszustatten, um reagieren zu können», betonte Schneider. Der Lizenzentzug sei das Maximum, zuvor gebe es Sanktionsmöglichkeiten wie die Abberufung der Geschäftsleiter, die Schließungen von Abteilungen, die Entlassung von verantwortlichen Mitarbeitern oder die Begrenzung von Geschäftsbeziehungen mit Dritten oder Ländern, mit denen «krumme Geschäfte» gemacht wurden.

Dem Antrag zufolge soll die BaFin auch Banken härter angehen können, die ihren Kunden geholfen haben, ihr Geld ins Ausland zu bringen, um so die Steuerpflicht zu umgehen.

Anlässe für die erneute Initiative gibt es laut Schneider genügend. «Ein spektakuläres Beispiel steht derzeit in allen Zeitungen und betrifft das Dividendenstripping, die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte. Deren Prinzip ist eigentlich recht einfach: Aktien werden kurz vor Dividendenausschüttung leer verkauft und kurz nach Dividendentermin wieder gekauft. Da der Kurs beim Rückkauf niedriger ist als beim Verkauf, liegt der Sinn in der Steuerersparnis. Denn die auf Dividenden fällige Kapitalertragssteuer wird einbehalten, der Aktionär bekommt eine Steuerbescheinigung. Mit dieser wiederum kann er im Fall von Verlusten Steuergutschriften geltend machen.

Wie viele Banken sich an der aus Schneiders Sicht «unanständigen Sache» beteiligt haben, sei unklar. «Es waren wohl nicht wenige Banken, aber die Untersuchungen laufen ja zum Teil noch», sagte der Finanzminister. Unter Juristen gebe es derzeit noch Streit darüber, ob es sich dabei um ein legales Steuerschlupfloch handelte. Für Schneider genügt schon «pures Nachdenken» aus, um zu erkennen, dass es nicht zulässig sein kann, sich aus einem Vorgang zweimal die Steuer erstatten zu lassen.

dpa

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