Gesetzespläne zur Stärkung der Betriebsrenten
Das sind Kernpunkte von Gesetzesplänen zur Stärkung der Betriebsrenten in Deutschland, wie Teilnehmer einer Spitzenrunde am Dienstag in Berlin der Deutschen Presse-Agentur sagten. Bei dem Treffen von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit Arbeitgebern und Gewerkschaften wurde das Reformprojekt beraten.
Beitragszusage soll künftig ausreichen
Unternehmen sollen Betriebsrenten demnach künftig nicht mehr in einer bestimmten Höhe garantieren müssen. Stattdessen soll eine reine Beitragszusage reichen, wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Tarifverträgen auf Modelle der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) einigen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen scheuen oft vor bAV-Angeboten zurück, weil Unternehmen noch viele Jahre dafür haften, dass die Renten auch ausgezahlt werden.
Gesetzentwurf folgt in Kürze
Nahles kündigte laut Teilnehmern einen Gesetzesvorschlag in den nächsten beiden Wochen an. Eine Sprecherin des Sozialministeriums sagte: Schäuble und Nahles hätten "einen ausreichenden Konsens" für einen gemeinsamen Gesetzentwurf erzielt. Dieser werde zügig ausgearbeitet. Parallel dazu bereitet Nahles derzeit ein Gesamtkonzept zur Rente vor. Bei der gesetzlichen Rente will sie Haltelinien gegen das Absinken des Rentenniveau einziehen.
Druck auf die gesetzliche Rente
60 Prozent der Arbeitnehmer nehmen an der bAV teil - die Quote stagniert seit Jahren, viele haben nur kleine Anwartschaften. Neue Erfolge bei der Betriebsrente könnten auch den Druck auf die gesetzliche Rente mindern. Die meisten der 16 Millionen Riester-Verträge und 15 Millionen zugesagten Betriebsrenten reichen heute nicht aus, um die wachsende Rentenlücke zu stopfen.
Gewerkschaften fordern zusätzlichen Sicherungsbeitrag
Dass die Firmen nicht mehr unbedingt für die Rentenzahlung haften müssen, war eine Forderung der Wirtschaft - die Verankerung von Betriebsrenten in Tarifverträgen ein Gewerkschaftsanliegen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern zudem, dass die Arbeitgeber im Gegenzug zur Enthaftung einen zusätzlichen Sicherungsbeitrag leisten. Dafür solle es eine steuerliche Entlastung geben.
Steuerlicher Zuschuss für Geringverdiender
Auch andere Schritte sind vorgesehen. So sollen Betriebsrenten von Geringverdienern steuerlich bezuschusst werden - diskutiert wurde dem Vernehmen nach, ab welcher Höhe dies gelten soll. Es zeichne sich demnach eine Einkommensgrenze von 2000 EUR ab, hieß es von einer Seite. Andere forderten eine höhere Grenze. Bis zu einer Grenze von 480 EUR Beitrag im Jahr könnten Arbeitgeber demnach 30 Prozent über die Lohnsteuer zurückbekommen. Zudem ist eine Anhebung der Steuervorteile angepeilt.
Riester und bAV kombinieren
Wer Riester und bAV kombiniert, soll künftig zudem bei den Sozialbeiträgen verschont werden: Für viele ist die Pflicht zu Krankenkassen- und Pflegebeiträge zum vollen Beitragssatz bei der bAV-Auszahlung heute ein Hemmnis für den Abschluss solcher Verträge.
Anrechnung auf Grundsicherung
Steigender Attraktivität von Betriebsrenten bei Niedrigverdienern soll noch eine weitere Änderung dienen. Denn gesetzliche, private und betriebliche Rente werden heute auf die Grundsicherung angerechnet. Erwogen wird, das nicht mehr hundertprozentig zu machen.
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