Grunderwerbsteuersatz klettert in NRW und im Saarland auf 6,5 %

Wer in Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland eine Immobilie erwirbt, muss ab dem 1.1.2015 tiefer in die Tasche greifen. Grund ist die Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes in den beiden Bundesländern auf 6,5 %. Bislang lag der Satz in Nordrhein-Westfalen bei 5 % und im Saarland bei 5,5 %. Mit der Anhebung setzen sich die beiden Bundesländer an die Spitze der „teuersten“ Bundesländer, an der bislang nur Schleswig-Holstein mit einem Steuersatz von 6,5 % vertreten war (bereits seit 2014).
Hinweis: Ob der alte Steuersatz oder der neue Steuersatz gilt, richtet sich gesetzestechnisch nach dem Datum „der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs“. Maßgeblich ist in der Regel das Datum des rechtswirksamen Abschlusses des notariellen Grundstückskaufvertrags.
Wer z. B. jetzt in NRW eine Immobilie für 300.000 EUR kauft, muss eine Grunderwerbsteuer von 19.500 EUR einkalkulieren, bei einem Erwerb in 2014 hätte der Steuerzugriff nur 15.000 EUR betragen.
Bundesweiter Trend setzt sich fort
Die Bundesländer dürfen die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes seit 2006 eigenständig bestimmen. Diese neugeschaffene Freiheit wurden von den Ländern seitdem ausgiebig genutzt, der bundesweit vorgesehene Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % wurde bis heute nur von Bayern und Sachsen beibehalten. Alle anderen Bundesländer haben den Satz mittlerweile auf 4,5 % bis 6,5 % angehoben. Der Dreh an der Steuerschraube ist für die Länder lukrativ, denn die Erhöhung der Grunderwerbsteuer bleibt im Zuge des Länderfinanzausgleichs unberücksichtigt.
Deutliche Kritik des Steuerzahlerbundes
Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) kritisiert die Anhebung des Steuersatzes scharf und sieht damit unter anderem das politische Ziel durchkreuzt, bezahlbaren Wohnraum für die Bürger zu schaffen. Der BdSt weist zudem darauf hin, dass die steigenden Erwerbsnebenkosten es Bürgern zunehmend erschweren, durch den Kauf von Wohneigentum für ihr Alter vorzusorgen.
Ranking der teuersten Bundesländer
Der bundesweite Vergleich der Grunderwerbsteuersätze zum 1.1.2015 ergibt nun folgendes Ranking der Bundesländer:
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
Saarland | 6,5 % |
Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Berlin | 6,0 % |
Hessen | 6,0 % |
Baden-Württemberg | 5,0 % |
Brandenburg | 5,0 % |
Bremen | 5,0 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,0 % |
Niedersachsen | 5,0 % |
Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
Thüringen | 5,0 % |
Hamburg | 4,5 % |
Bayern | 3,5 % |
Sachsen | 3,5 % |
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