Kampf gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen geht weiter
In der Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass weitere Initiativen dringend erforderlich sind, um die verschiedenen, teilweise abstrakt formulierten Einzelvorhaben im Rahmen des BEPS-Aktionsplans in konkrete Gesetzesvorhaben zu überführen und im nationalen Steuerrecht umzusetzen.
Konkret wird die Bundesregierung aufgefordert in folgenden Bereichen weiter aktiv tätig zu werden:
- Es sollen Regelungen arbeitet werden, mit denen eine Umsetzung auch der übrigen BEPS-Aktionspunkte im deutschen Steuerrecht möglich wird;
- die Kriterien für schädlichen Steuerwettbewerb seien zu überarbeiten sowie ergänzende Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken zu erarbeiten. Die im ECOFIN beschlossene Richtlinie des Rates vom 12.7.2016 (sog. Anti-Tax Avoidance Directive - ATAD) bilde hierfür eine gute Grundlage;
- die Implementierung einer effektiven gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen noch in dieser Legislaturperiode;
- weitere Aktivitäten auf europäischer Ebene, um die Möglichkeiten zur doppelten Nichtbesteuerung von Einkünften - sog. weiße Einkünfte - zu beenden und den doppelten Abzug von Betriebsausgaben - sog. Double Dip - unmöglich zu machen;
- den schon länger angeregten Gesetzentwurf mit Maßnahmen, welche hybride Gestaltungen verhindern können;
- Steuergestaltungen bei immateriellen Wirtschaftsgütern, z. B. Patente oder Lizenzen, als besonders schädliche Steuerpraktiken sollen angegangen werden;
- dazu sei eine internationale Einigung auf den sog. Nexus-Approach, und damit die Anknüpfung an eine Forschungstätigkeit im betreffenden Staat, der richtige Weg;
- da dies aber erst ab 2021 greifen werde, solle bis dahin eine nationale Maßnahme entsprechende Gestaltungen abwehren;
- eine Änderung der Zins- und Lizenzrichtlinie soll eine Erhebung der Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Lizenzzahlungen ermöglichen, wenn der (Letzt-)Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert wird.
Es ist damit zu erwarten, dass das Kürzel BEPS und die daraus resultierenden Maßnahmen die deutsche Steuergesetzgebung auch in 2017 öfters tangieren werden.
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
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