Mehrwertsteuer-Vorschriften zu öffentlichen Einrichtungen

Die EU-Kommission lädt alle interessierten Kreise ein, ihre Beiträge in Bezug auf die in dem Konsultationspapier "Überprüfung bestehender MwSt-Rechtsvorschriften zu öffentlichen Einrichtungen und Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten" aufgeworfenen Fragen einzureichen.

Die Kommission verabschiedete im Dezember 2011 eine Mitteilung über die Zukunft der Mehrwertsteuer, in der sie die Grundzüge eines neuen MwSt-Systems sowie Tätigkeitsschwerpunkte zur Gestaltung eines einfacheren, effizienteren und robusteren MwSt-Systems in der EU festlegte.

Einer der Schwerpunkte in diesem Zusammenhang ist die Bewertung und mögliche Änderung der für den öffentlichen Sektor geltenden MwSt-Vorschriften einschließlich der Sonderregelungen für Einrichtungen des öffentlichen Rechts und der Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten.

Zur Vorbereitung einer möglichen künftigen Rechtssetzungsinitiative in diesem Bereich hat die Kommission zwei wirtschaftliche Studien in Auftrag gegeben und im Januar 2013 mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gruppe "Zukunft der MwSt" sowie mit Sachverständigen im Rahmen der MwSt-Expertengruppe Gespräche geführt; zudem wurde im April 2013 in Italien eine Fiscalis-Interessenträgerkonferenz zu diesem Thema abgehalten.

Im Rahmen der Vorbereitung einer Folgenabschätzung (impact assessment) in diesem Zusammenhang leitet die Kommission diese öffentliche Konsultation ein, um allen beteiligten Kreisen erneut Gelegenheit zu geben, zu diesem Thema Stellung zu nehmen.

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