NRW-Minister beharrt auf Bedingungen für Erbschaftsteuereform
"Das Kapital muss im Unternehmen bleiben", sagte Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) im ARD-"Morgenmagazin" vor den Beratungen am Donnerstagabend. Bei der vom Bundestag beschlossenen Formulierung sei das nicht der Fall. "Unternehmen, die ihre Picasso-Sammlung reinsetzen, ihre Oldtimer-Sammlung, die können sich genauso freistellen, wie die, die nach ihrem Erbe Beschäftigte entlassen", erklärte Walter-Borjans. "Das kann nicht sein."
Im Streit um die Reform der Erbschaftssteuer blockiere vor allem die CSU. An München gerichtet forderte er: "Jeder muss mal sehen, inwieweit er dem anderen entgegenkommen kann." Im Zweifelsfall entscheide dann das Bundesverfassungsgericht.
Bisher müssen Firmenerben kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und Arbeitsplätze erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuregelung bis Ende Juni verlangt. Das nach langem Hin und Her vom Bundestag beschlossene Gesetz war vor der Sommerpause in der Länderkammer auf Druck von SPD, Grünen und Linken aber gestoppt worden. Der Vermittlungsausschuss sucht nun einen Kompromiss. Karlsruhe hat dafür noch einmal Zeit bis Ende September gegeben.
Nachfolgend die strittigen Verschonungsregeln:
- Großvermögen: Ab Betriebsvermögen von 26 Millionen EUR je Erbfall gibt es eine Bedürfnisprüfung. Der Erbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer überfordern würde. Lässt sich der Erbe auf die Prüfung ein, muss er sein Privatvermögen offenlegen.
- Stundung: Wird die Steuer aus dem Privatvermögen gezahlt, kann sie 10 Jahre lang zinslos gestundet werden.
- Abschmelzmodell: Soll Privatvermögen privat bleiben, greift ein Abschlag: Mit wachsendem Unternehmensvermögen muss ein größerer Teil des Betriebsvermögens versteuert werden.
- Familienunternehmen: Für Familienunternehmen mit Kapitalbindung beziehungsweise Verfügungsbeschränkung ist ein Steuerabschlag auf den Firmenwert geplant. Der darf maximal 30 Prozent betragen.
- Kleinbetriebe: Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern werden von der Nachweispflicht des Arbeitsplatzerhalts ausgenommen.
- Verwaltungsvermögen: 10 Prozent des Verwaltungsvermögens bleiben pauschal steuerfrei. Begünstigt werden betriebliche Altersvorsorge oder verpachtete Grundstücke sowie Firmenbeteiligungen außerhalb der EU.
- Investititonsklausel: Mittel aus einem Erbe, die nach dem Willen des Erblassers innerhalb von zwei Jahren nach dessen Tod für Investitionen getätigt werden, werden begünstigt.
- Steuertricks: Wenn das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen 90 Prozent des Betriebsvermögens überschreitet, wird die Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgeschlossen.
- Unternehmenswert: Für das vereinfachte Ertragswertverfahren gibt es eine neue Berechnung. Das jetzige Verfahren führt angesichts der Niedrigzinsen zu unrealistisch hohen Firmenwerten.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
17.6919
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
9.381
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
8.1769
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.123451
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.5864
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.1151
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.455
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.3193
-
Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %
1.277
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
1.110
-
Steuerfortentwicklungsgesetz kann verkündet werden
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Abgabenordnung
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Umsatzsteuer
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Sonstige Steuerarten
20.12.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
20.12.2024
-
Einkommensteuertarif 2025 und Kindergelderhöhung
17.12.2024
-
Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
13.12.2024
-
Rat der EU beschließt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren
13.12.2024
-
Scholz für geringeren Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel
11.12.2024