Schwarz-Gelb bei Homo-Ehe unter Druck
In der Debatte über die Homo-Ehe wächst der Druck auf die konservativen Kräfte in der Koalition. Das Bundesverfassungsgericht stellte dem Bundestag ein Ultimatum bis 18. Juni zur Gleichbehandlung von schwulen und lesbischen Paaren gegenüber Eheleuten bei der Grunderwerbsteuer. Das befeuerte die Diskussion über die sonstige Benachteiligung von homosexuellen Lebenspartnerschaften.
Oppositionspolitiker riefen die Bundesregierung auf, endlich für völlige Gleichstellung zu sorgen. In Deutschland gibt es für schwule und lesbische Paare seit 2001 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Die ist aber rechtlich nicht komplett mit der Ehe gleichgestellt. Das Verfassungsgericht will bald über eine mögliche Ausweitung des Ehegattensplitting auf homosexuelle Paare entscheiden.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sprach sich für ein Familiensplitting aus, das auch schwule und lesbische Paare mit Kindern einschließt. Der Gesetzgeber müsse veränderte Realitäten anerkennen, könne aber trotzdem Ehe und Familie besonders fördern, sagte er der "Rheinischen Pos".
Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte, dies sei der falsche Weg. Lebenspartnerschaft und Ehe müssten in jeder Hinsicht steuerlich gleichgestellt werden. Über die Gleichbehandlung von homosexuellen Paaren bei der Steuer wird in der Union seit Monaten gestritten.
Auch die Grundsatzfrage, ob Schwule und Lesben nicht nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft, sondern - wie heterosexuelle Paare auch - eine Ehe schließen können, sorgt für Kontroversen innerhalb der Koalition: Die FDP ist dafür aufgeschlossen, in der Union gibt es Bedenken.
Der Bundesrat hatte im März eine Initiative gestartet, damit Schwule und Lesben das Recht auf Eheschließung bekommen. In einer ersten Stellungnahme der Bundesregierung dazu hieß es nun knapp, die Meinungsbildung innerhalb der Regierung sei noch nicht abgeschlossen. Beck warf Schwarz-Gelb vor, die Diskussion abzuwürgen.
Bei der Grunderwerbsteuer ist die Koalition verpflichtet zu handeln. Das Bundesverfassungsgericht hatte hier bereits 2012 eine rückwirkende Gleichstellung der Lebenspartnerschaft verlangt und setzte dafür nun in einem Brief ans Parlament eine Frist bis zum 18. Juni. Bis dahin muss eine Gesetzeslösung stehen.
Der Hintergrund: Bei Eheleuten fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn beispielsweise einer dem anderen ein Grundstück übertragt. Für homosexuelle Lebenspartner gelten diese Vorteile erst seit Ende 2010. Das will Karlsruhe korrigiert haben: Der Gesetzgeber muss rückwirkend die Altfälle regeln. Die Änderung ist schon auf den Weg gebracht, hängt aber im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat fest.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), gab SPD und Grünen die Schuld für die Verzögerung. Finanzminister Schäuble äußerte sich jedoch zuversichtlich, dass rechtzeitig eine Lösung gelingt. Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses ist für den 5. Juni angesetzt. Der SPD-Politiker Johannes Kahrs rügte, es sei beschämend, dass Union und FDP wieder zum Handeln gezwungen werden müssten. Die Linke-Abgeordnete Barbara Höll sprach von einer "kräftigen Watschn aus Karlsruhe für schwarz-gelbe Ignoranten".
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