Verbesserung des einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraums

In seiner Sitzung am 15.12.2017 hat sich der Bundesrat mit einigen Vorschlägen der EU-Kommission zur Verbesserung des einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraums befasst und dazu Stellung genommen.

Vorschläge der EU-Kommission

Dem Bundesrat waren Unterrichtungen bzw. Vorschläge zu folgenden 4 Themenbereichen zugegangen:

Stellungnahme des Bundesrats

Die Initiativen der Kommission das bestehende EU-Mehrwertsteuersystem zu reformieren werden begrüßt. Dies gilt insbesondere auch für Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Die von der Kommission vorgesehene risikoorientierte Vorgehensweise wird befürwortet; das Instrument des zertifizierten Steuerpflichtigen als interessanter Ansatz bezeichnet.

Der Bundesrat hält aber endgültige konkrete Festlegungen für die Ausgestaltung des Bestimmungslandprinzips zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Bis zur Umsetzung sollten die bestehenden Anwendungsschwierigkeiten bei der Steuerbefreiung bzw. die Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen beseitigt werden und Verbesserungen bei der Besteuerung grenzüberschreitender Reihengeschäfte und für Lieferungen in Konsignationslager vorgenommen werden. Diese sog. "Quick Fixes" sollten kurzfristig umgesetzt werden, um eine größere Rechtssicherheit zu erhalten; dies könnte ggf. auch schon vor der Einführung eines zertifizierten Steuerpflichtigen möglich sein.

Beschluss des Bundesrats v. 15.11.2017, BR-Drs 661/17


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Mehrwertsteuerreform