Weiter Uneinigkeit bei der Erbschaftsteuerreform

Die Große Koalition hatte sich zuletzt auf diverse Änderungen bei der Erbschaftsteuerreform verständigt. Trotzdem ist noch kein Ende der Diskussionen in Sicht, denn Horst Seehofer (CSU) ist mit dem Ergebnis weiterhin unzufrieden.

Das Handelsblatt (Ausgabe v. 24.2.2016, S. 8) berichtet, dass Seehofer den verhandelten Kompromiss nicht mittragen will, und das, obwohl auch die CSU das Einigungspapier mitunterzeichnet hatte. Stattdessen fordert Seehofer weitere Erleichterungen für Unternehmenserben.
Geeinigt hatte man sich lt. Handelsblatt eigentlich auf folgende Punkte:

  • Änderung des Bewertungsverfahrens (der Firmenwert sollte demnach rd. 30 % niedriger liegen als heute)
  • Beibehaltung der Unterscheidung zwischen begünstigtem Betriebsvermögen und Verwaltungsvermögen (z. B. Grundstücke, Bargeld). Grundstücke, die dem Absatz der eigenen Produkte dienen, sollen zum begünstigten Betriebsvermögen gehören, Gleiches gilt für die betriebliche Altersversorgung.
  • Einführung einer Investitionsklausel: Verwaltungsvermögen wird auch begünstigt, wenn es innerhalb eines Jahres reinvestiert wird.
  • Anstelle eines Bedürftigkeitsnachweises für die Verschonung ab einem Erwerb von 52 Mio. EUR, sollen Familienunternehmen durch einen max. 30%igen Abschlag begünstigt werden.
  • „Abschmelzmodell“ wird unattraktiv: Erbschaften > 99 Mio. EUR sollen nicht mehr ohne Bedürfnisprüfung begünstigt werden.

Als Ausgleich für die Verschlechterung beim Abschmelzmodell fordert Seehofer nun, dass Privatvermögen bei der Prüfung des Verschonungsbedarfs außen vor bleibt. Darüber hinaus soll die Investitionsklausel auch auf Schenkungen angewendet werden und die Frist für die Reinvestition auf 3 Jahre verlängert werden.

Bis zum 30.6.2016 hat der Gesetzgeber noch Zeit für die Reform, dann endet die Frist, die das Bundesverfassungsgericht ihm gesetzt hatte.

Handelsblatt

Schlagworte zum Thema:  Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer