Immer mehr Rentner zahlen Einkommensteuer
Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 4,1 % oder 13,5 Mrd. EUR. Knapp 64 % der Rentenleistungen im Jahr 2020 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (217 Mrd. EUR). Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um mehr als 8 Prozentpunkte gestiegen.
Durchschnittlicher Besteuerungsanteil der Rentenleistungen im Inland | |
2020 | 63,8 |
2019 | 62,1 |
2018 | 60,3 |
2017 | 58,9 |
2016 | 57,1 |
2015 | 55,3 |
2018 bis 2020 vorläufige Ergebnisse, Stand: August 2021 |
Ursache für den Anstieg ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte.
Diskussionen um eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung
Diese Übergangsregelung ist Grundlage (steuer-)rechtlicher Diskussionen um eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Renteneinkünften. Am 31.5.2021 hat der BFH hierzu Berechnungsgrundlagen festgelegt. Daraus ergibt sich, dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Das BMF kündigte daraufhin an, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Steuerreform auf den Weg zu bringen, die die BFH-Vorgaben erfüllt und auch in Zukunft eine Doppelbesteuerung von Renten vermeidet.
2017 zahlte knapp ein Drittel der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer
Wie viele Rentner Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung für 2020 noch nicht bekannt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2017 vor. Demnach mussten 32 % oder 6,8 Mio. der insgesamt 21,4 Mio. Rentenempfängerinnen und -empfänger Einkommensteuer auf ihre (gesetzlichen, privaten oder betrieblichen) Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2016 stieg der Anteil um knapp 3 Prozentpunkte beziehungsweise 516.000 Personen.
Bei knapp 90 % der steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – liegen neben den Renten noch andere Einkünfte vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.
Die Angaben stammen aus der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen und der Lohn- und Einkommensteuerstatistik.
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