Aufteilung von Abbruchkosten und Restwert eines Gebäudes
Im Dezember 2011 erwarb die Klägerin einen Bungalow und vermietete diesen auch zunächst vollständig. Als jedoch die Mieterin verstarb, vermietete sie ab 1.9.2014 lediglich einen Teil des Gebäudes erneut. Zwei Kellerräume wurden an eine AG überlassen, deren Vorstandsvorsitzender der Ehemann der Klägerin war.
Gebäudeabbruch und Neuerrichtung eines Objekts
Die Klägerin holte einen Kostenvoranschlag für ein Gebäudeabbruch ein. Daraufhin kündigte sie den Mietvertrag zum 31.10.2016. Im Januar 2017 räumte die AG die Kellerräume. Im März 2017 erfolgte dann der Abbruch. Anschließend wurde ein Mehrparteienhaus errichtet, welches ausschließlich zur Einkünfteerzielung genutzt wurde.
Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Im Streitjahr 2017 machte die Klägerin den Restwert des Gebäudes, des Inventars sowie die Abbruchkosten in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Das Finanzamt verminderte jedoch den Werbungskostenabzug um den Anteil der nicht mitvermieteten Kellerräume. Hiergegen wehrte sich die Klägerin jedoch erfolgreich.
Aufteilung zeitanteilig und flächenanteilig
Das FG Münster hat entschieden, dass die Aufteilung sowohl zeitanteilig als auch nach der Art der Nutzung flächenanteilig vorzunehmen sei. Die gesamte Nutzungsdauer des Objekts betrug 57 Monate. 31 Monate entfielen auf eine vollständige Vermietung, 26 Monate auf eine flächenmäßig anteilige Vermietung zu 78,4 %. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass dies zu einer privaten Veranlassung des Abbruchs von 9,8 % führe. Das FG Münster verweist auf die allgemeinen Grundsätze zum Veranlassungsprinzip. Demnach sei eine Veranlassung von unter 10 % steuerlich unerheblich und die Kosten in vollem Umfang abzugsfähig. Die Revision zum BFH wurde zugelassen.
FG Münster, Urteil v. 21.8.2020, 4 K 855/19 E, veröffentlicht am 15.9.2020
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
6765
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
675
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
674
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
512
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
472
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
454
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
444
-
Anschrift in Rechnungen
429
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
421
-
Teil 1 - Grundsätze
412
-
Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung
23.12.2024
-
Auftragsprüfung bei einem Steuerberater
23.12.2024
-
Sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA
23.12.2024
-
Verfassungsmäßigkeit des grundsteuerlichen Bewertungsrechts im Bundesmodell
20.12.2024
-
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
19.12.2024
-
Alle am 19.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
19.12.2024
-
Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
18.12.2024
-
Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG
18.12.2024
-
Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte
18.12.2024
-
Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung
18.12.2024