Berichtigung des Steuerabzugs auf ausländische Dividendeneinkünfte
Nachzahlung von Kapitalertragsteuer
Der Kläger bezog im Jahr 2009 Dividenden aus spanischen und norwegischen Aktien, für die seine Bank im Jahr 2009 zunächst einen zu geringen Kapitalertragsteuerabzug vornahm, da sie den gebotenen 25 %igen Kapitalertragsteuereinbehalt um ausländische Quellensteuern minderte. Im Jahr 2012 belastete die Bank den Kläger schließlich mit dem bislang nicht einbehaltenen Differenzbetrag in Höhe von 132,90 EUR. Der Kläger wollte die nachgezahlte Kapitalertragsteuer im Abrechnungsbescheid zur Einkommensteuer 2012 angerechnet wissen, was sein Finanzamt jedoch ablehnte.
Keine Anrechnung
Das Finanzgericht sprach sich ebenfalls gegen eine Anrechnung in 2012 aus und verwies darauf, dass durch den nacherhobenen Steuerbetrag (zulässigerweise) eine für 2009 geschuldete Kapitalertragsteuer abgeführt worden ist. Die Bank hätte als auszahlende Stelle bereits in 2009 eine Kapitalertragsteuer von 25 % einbehalten müssen. Eine Kürzung um ausländische Quellensteuern hätte nicht erfolgen dürfen, weil dem Kläger sowohl in Spanien als auch in Norwegen ein Steuerermäßigungsanspruch auf 0 EUR zugestanden hatte. Der rechtlich zutreffende Steuereinbehalt wurde somit erst durch die Nacherhebung in 2012 vorgenommen. Da die Bank zur gesetzmäßigen Steueranmeldung und -erhebung verpflichtet ist, musste sie die Steuer nacherheben. Dem stand nicht entgegen, dass der Einkommensteuerbescheid des Klägers für 2009 bereits bestandskräftig war.
Banken sind für jeden Besteuerungsvorgang innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist ohne weiteres zur Korrektur ihrer Steueranmeldungen verpflichtet - und zwar solange, bis die geschuldete Steuer in der gesetzlichen Höhe abgeführt worden ist. Die Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift der Abgabenordnung (z. B. nach § 172 AO) müssen hierfür nicht vorliegen. Diese Rechtslage führt auch nicht zu einer zeitlich unbefristeten Korrekturmöglichkeit ("open-end"), da eine Änderung nur bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung eröffnet ist.
Nacherhebung als Deltakorrektur
Die Bank hat die Nacherhebung in 2012 zudem zutreffend als sogenannte Deltakorrektur vorgenommen; sie hatte die entsprechende Korrektur - ohne Stornierung des bisherigen Abzugs - erst zu dem Zeitpunkt vorzunehmen, in dem sie Kenntnis von der nachzuerhebenden Steuer erhalten hatte (§ 43a Abs. 3 Satz 7 EStG i. d. F. des JStG 2010). Diese Kenntnis erlangte sie erst im Jahr 2012 nach Veröffentlichung entsprechender BMF-Schreiben zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer.
Keine unzulässige Rückwirkung
Das Finanzgericht erklärte, dass die Vorschrift des § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG (i. d. F. des JStG 2010) keine unzulässige Rückwirkung beinhaltet, soweit nach ihr im Jahr 2012 ein Steuerabzug auf zugeflossene ausländische Dividendeneinkünfte aus 2009 im Wege der sogenannten Deltakorrektur berichtigt wird.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 6.9.2018, 12 K 12087/16, Haufe Index 12602475
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024