Betriebszerschlagung bei Übertragung landwirtschaftlicher Flächen
Aufdeckung stiller Reserven bei Betriebszerschlagung
Vor dem FG Münster klagte die Eigentümerin mehrerer verpachteter landwirtschaftlicher Grundstücke. Diese Grundstücke hatten einen Gesamtumfang von ca. 40.000 qm und stellten steuerlich einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb dar. Im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge übertrug die Klägerin sämtliche Grundstücke auf ihre beiden Töchter. Eine Tochter erhielt ca. 29.000 qm und die andere ca. 11.000 qm. Das FG Münster hat entschieden, dass in diesem Fall eine Betriebszerschlagung vorliegt und die stillen Reserven deshalb aufzudecken sind.
FG Münster, Urteil v. 22.5.2019, 7 K 802/18 E, veröffentlicht mit dem Juli-Newsletter des FG Münster
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