Am 13.7.2011 hat der BFH sieben Entscheidungen zur Veröffentlichung frei gegeben.

Kompakt und aktuell: An dieser Stelle erhalten Sie jeden Donnerstag ab 14 Uhr die Volltexturteile der am Vortag veröffentlichten BFH Urteile und jeden Montag ab 14 Uhr Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Urteilen.

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ThemaEntscheidung

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Kosten eines Zivilprozesses können unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein (Änderung der Rechtsprechung).

Urteil v. 12.5.2011 VI R 42/10

Gewerblicher Grundstückshandel: Dreiobjektgrenze

Ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern ist nur ein Objekt im Sinne der – zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienenden – Drei-Objekt-Grenze.

Urteil v. 5.5.2011 IV R 34/08

Einbindung in ein „Umsatzsteuer-Karussell": Versagung der Umsatzsteuerfreiheit? (BFH)

Die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen und der Vorsteuerabzug können nicht allein im Hinblick auf die bloße Einbindung in ein Umsatzsteuer-Karussell verneint werden.

Urteil v. 17.2.2011 V R 30/10

Innergemeinschaftliche Lieferung: Anforderungen an Versendungsbeleg

Ein CMR-Frachtbrief ist auch dann als Versendungsbeleg anzuerkennen, wenn er nicht vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist.

Urteil v. 17.2.2011 V R 28/10

Investitionszulage: Neuheit eines Wirtschaftsguts

Eine Werkzeugmaschine wird nicht bereits durch das Einschalten in Gebrauch genommen ("Leerlaufbetrieb"), sondern erst dadurch, dass mit ihr Gegenstände bearbeitet werden.

Urteil v. 7.4.2011 III R 13/08

Grunderwerbsteuer: Scheidungsbedingte Vermögensauseinandersetzung

Das Urteil erläutert die Voraussetzungen für die Grunderwerbsteuer-Befreiung eines Grundstückserwerbs im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung.

Urteil v. 23.3.2011 II R 33/09

Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung

Die Anlaufhemmung kommt bei der Antragsveranlagung nicht in Betracht. Dies gilt auch bei Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 55j Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2008.

Urteil v. 14.4.2011 VI R 53/10