Neue anhängige Verfahren im Oktober 2013
Über den Ausgang der Verfahren können Sie sich über unseren Benachrichtigungsservice informieren. Eine Auswahl der wichtigsten anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Kapitalanleger, die im Oktober veröffentlicht wurden, erhalten Sie hier im Überblick:
Rubrik | Thema | Az. beim BFH und Vorinstanz |
Unternehmer | Gemeinnützigkeit: Gemischte Aufwendungen Können Ausgaben, die ein zum Zeitpunkt der Verausgabung gemeinnütziger Sportverein in erster Linie zur Verwirklichung seines satzungsmäßigen Vereinszwecks getätigt hat, nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit - zumindest anteilig nach den Grundsätzen von gemischt veranlassten Aufwendungen - als Betriebsausgaben bei dem nicht steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "Werbung" in Abzug gebracht werden? | I R 48/13 Hessisches FG, Urteil v. 26.4.2012, 4 K 2789/11, EFG S. 2012 S. 1776 |
Unternehmer | Pensionsrückstellung/Gesellschafter-Geschäftsführer Kann zur Berechnung der Pensionsrückstellung für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft bei einer vor Änderung der Einkommensteuerrichtlinien (2008) erteilten Pensionszusage weiterhin davon ausgegangen werden, dass dieser mit Vollendung des 65. Lebensjahrs in den Ruhestand tritt? | I R 50/13 Hessisches FG, Urteil v. 22.5.2013, 4 K 3070/11 |
Unternehmer | Grunderwerbsteuer/Verschmelzung Verschmelzung von Personengesellschaften als Besteuerungstatbestand für Grunderwerbsteuer: Löst eine innerhalb von 5 Jahren erfolgende Übertragung von Anteilen der an einer Gesamthand beteiligten anderen Gesamthand auf eine Kapitalgesellschaft die Rechtsfolge des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG aus? | II R 24/13 FG München, Urteil v. 7.11.2012, 4 K 1322/09, EFG S. 391 |
Unternehmer | Entfernungspauschale Unterliegen Fahrten eines selbstständigen Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber (Steuerberaterpraxis) dem beschränkten Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte? Ist die geänderte BFH-Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte (vgl. BFH, Urteil v. 9.7.2009, VI R 21/08) auch hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der Betriebsstätte in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG anzuwenden? | VIII R 53/13 FG Münster, Urteil v. 10.7.2013, 10 K 1769/11 E |
Arbeitnehmer | „Burn-Out“ Kann eine psychische oder psychosomatische Krankheit wie "Burn-Out", die zumindest auch durch eine starke emotionale Belastung im Beruf ausgelöst wird, eine zum Abzug der Kosten der Heilung als Werbungskosten berechtigende Berufskrankheit darstellen? | VI R 36/13 FG München, Urteil v. 26.4.2013, 8 K 3159/10, EFG 2013 S. 1387. |
Arbeitnehmer | Arbeitszimmer Ist es für die Frage, ob dem Kläger kein "anderer Arbeitsplatz" i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG zur Verfügung gestanden hat, unmaßgeblich, ob diesem auf Nachfrage hin ein Arbeitsplatz für alle erforderlichen Tätigkeiten seitens seines Arbeitgebers in dem Dienstgebäude hätte eingerichtet werden können, wenn eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen im Dienstgebäude des Klägers nicht vorhanden war, bzw. setzt § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG ein vergebliches Bemühen gegenüber dem Arbeitgeber um einen Arbeitsplatz voraus? | VI R 37/13 FG Düsseldorf, Urteil v. 23.4.2013, 10 K 822/12 E, EFG 2013 S. 1207 |
Arbeitnehmer | 1-%-Regelung Kann der Arbeitnehmer den Beweis des ersten Anscheins, dass ein ihm überlassenes Fahrzeug auch privat genutzt wird, widerlegen, wenn keine Fahrtenbuchaufzeichnungen vorgelegt werden können, mit dem Arbeitgeber keine schriftliche Vereinbarung bezüglich einer Privatnutzung des überlassenen Pkw getroffen, sondern ein mündliches Verbot der Privatnutzung ausgesprochen wurde und für eine private Nutzung die beiden Pkw seiner Ehefrau und seines Sohnes sowie ein eigenes Motorrad zur Verfügung stehen? | VI R 39/13 FG Münster, Urteil v. 21.2.2013, 13 K 4396/10 E, EFG 2013 S. 920 |
Arbeitnehmer | Doppelte Haushaltsführung Stellen Aufwendungen für die Unterhaltung einer Zweitwohnung, die näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt, Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG dar? | VI R 59/13 FG Münster, Urteil v. 27.6.2013, 3 K 4315/12 E |
Anleger | Erbschaftsteuer/Bankgeheimnis Pflichtenkollision - deutsche Anzeigepflicht contra österreichisches Bankgeheimnis: Erfasst die Anzeigepflicht nach § 33 ErbStG unselbstständige Zweigstellen inländischer Kreditinstitute auf österreichischem Hoheitsgebiet angesichts des österreichischen Bankgeheimnisses und wenn ja, kommt wegen der damit verbundenen Pflichtenkollision ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit in Betracht? | II R 29/13 FG München, Urteil v. 25.7.2012, 4 K 2675/09, EFG 2012 S. 2224 |
Anleger | Außergewöhnliche Belastung: Prozesskosten Können dem Steuerpflichtigen entstandene Zivilprozesskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) aus einem vor einem Landgericht geführten Gerichtsverfahren, in dem er auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages und auf Schadenersatz gegen die finanzierende Bank klagte, dann nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn zwar nach summarischer Prüfung die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus Sicht eines verständigen Dritten - ex ante - hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte, der Steuerpflichtige jedoch freiwillig einen Anspruch mit dem Ziel seiner Durchsetzung mit gerichtlicher Hilfe erwirbt und dieser Anspruch nicht mit seinem existentiell notwendigen Lebensbedarf zusammenhängt und die Aufwendungen für den Zivilprozess somit nicht als zwangsläufig entstanden anzusehen sind? | VI R 31/13 Niedersächsisches FG, Urteil v. 15.5.2013, 9 K 238/12, EFG 2013 S. 1337 |
Anleger | Vorfälligkeitsentschädigung Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit der lastenfreien (nach § 23 EStG nicht steuerbaren) Veräußerung - Eröffnet in diesem Zusammenhang die neuere Rechtsprechung zur Anerkennung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BFH, Urteil v. 20.6.2012 IX R 67/10 BFHE 237 S. 368, BStBl 2013 II S. 275) eine Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung? | IX R 42/13 FG Düsseldorf, Urteil v. 11.9.2013, 7 K 545/13 E |
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