Entfernungspauschale bei Fährverbindung
Hintergrund
Ein Arbeitnehmer machte seine Fahrtaufwendungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend. Dabei erklärte er 52 km als einfache Wegstrecke und beantragte für jeden Arbeitstag die Entfernungspauschale mit 0,30 EUR je Entfernungskilometer als Werbungskostenabzug. Das Finanzamt kürzte die einfache Entfernung auf 25 km, da es eine Fährverbindung in die Berechnung mit einbezogen hat. Die Klage wurde vom FG als unbegründet abgewiesen.
Entscheidung
Der BFH sieht dies anders und hob das FG-Urteil auf. Entsprechend dem gesetzgeberischen Willen ist bei der Entfernungsbestimmung nicht nur auf Straßenverbindungen abzustellen, sondern es sind auch zumutbare Fährverbindungen mit einzubeziehen. Eine Ausnahme gilt, wenn eine andere Route verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung ist, insbesondere wenn damit eine Zeitersparnis verbunden ist.
Doch auch andere Umstände sind hierbei mit zu berücksichtigen. Dies können bei einer Fährverbindung z. B. lange Wartezeiten, häufig auftretende technische Probleme, Auswirkungen der Witterung oder des Wasserstands sein. Kann sich ein Steuerpflichtiger bei der Planung seiner Arbeitszeiten und Termine deshalb nicht hinreichend auf den Fährbetrieb verlassen, müssen derartige Umstände in die Beurteilung der verkehrsgünstigsten Straßenverbindung einfließen.
Hinweis
Im Urteil betont der BFH nochmals, dass es keinen Grundsatz gibt, wonach eine Straßenverbindung ab einer Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten offensichtlich verkehrsgünstiger ist (so bereits BFH, Urteile v. 16.11.2011, VI R 46/10, BFH/NV 2012 S. 505 und VI R 19/11, BFH/NV 2012 S. 508). Auch wird das FG im zweiten Rechtsgang noch prüfen müssen, ob weitere Gründe gegen einen Ansatz der kürzesten Straßenverbindung sprechen, wie z. B. eine regelmäßige Staubildung.
Urteil v. 19.4.2012, VI R 53/11, veröffentlicht am 11.07.2012
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
704
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
677
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
617
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
582
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
580
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
458
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
445
-
Anschrift in Rechnungen
403
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
385
-
Teil 1 - Grundsätze
370
-
Alle am 31.10.2024 veröffentlichten Entscheidungen
31.10.2024
-
Negatives Einlagenkonto bei Ausscheiden eines typisch stillen Gesellschafters
30.10.2024
-
Anschluss-Außenprüfung bei einer großen Anwaltsgesellschaft
29.10.2024
-
Neue anhängige Verfahren im Oktober 2024
29.10.2024
-
Übertragung eines verpachteten Betriebs gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehaltsnießbrauch
28.10.2024
-
Besonderheiten bei der Abfindungsversteuerung von Grenzgängern
28.10.2024
-
Vorlage von Mietverträgen und Nebenkostenrechnungen
28.10.2024
-
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
25.10.2024
-
Alle am 24.10.2024 veröffentlichten Entscheidungen
24.10.2024
-
Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude
24.10.2024