Neue anhängige Verfahren im Januar 2016
Über den Ausgang der Verfahren können Sie sich über unseren Benachrichtigungsservice informieren. Eine Auswahl der wichtigsten anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Kapitalanleger, die im Januar veröffentlicht wurden, erhalten Sie hier im Überblick:
Rubrik | Thema | Az. beim BFH und Vorinstanz |
Anleger | Abgeltungsteuer Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen der Abgeltungsteuer: Durfte der Gesetzgeber eine mögliche Verlustverrechnung zwischen den bis zum 31.12.2008 entstandenen § 23 EStG-Verlusten und Wertpapiergewinnen der Folgejahre (in Rahmen der Abgeltungsteuer werden diese nunmehr unter § 20 Abs. 2 EStG statt § 23 EStG erfasst) nur für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2013 zulassen? | IX R 48/15 Sächsisches FG, Urteil v. 10.11.2015, 2 K 741/15 |
Anleger | Gemeinnützigkeit Verfolgt eine zur Bewahrung und Förderung von bildender Kunst gegründete Stiftung gemeinnützige (selbstlose) Zwecke, wenn die Kunstwerke in den Wohnräumen des Stifters gelagert werden und der Allgemeinheit kaum zugänglich sind? | V R 51/15 Thüringer FG, Urteil v. 26.2.2015, 1 K 487/14 |
Unternehmer | Gesamthandsvermögen Wie ist im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG) die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragungsvorgang zu ermitteln? | GrS 1/16 BFH, Urteil v. 27.10.2015, X R 28/12 |
Anleger | Lebensversicherung Ist im Streitjahr 2009 ein Verlust aus der Veräußerung von Ansprüchen aus einer fondsgebunden Lebensversicherung unter dem Gesichtspunkt der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG zu berücksichtigen? | VIII R 38/15 FG Düsseldorf, Urteil v. 23.10.2015, 1 K 2011/13 E |
Anleger | Nachzahlungszinsen Ist der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von einhalb Prozent für jeden Monat verfassungswidrig und sind daher zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen nach § 233a AO aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen? | I R 77/15 Thüringer FG, Urteil v. 22.4.2015, 3 K 889/13 |
Unternehmer | Organschaft Ist ein gewährter Ertragszuschuss als verdeckte Einlage in der Steuerbilanz zu erfassen oder außerbilanziell zu korrigieren und liegt in der Folge eine organschaftliche Mehrabführung vor? | I R 67/15 FG München, Urteil v. 13.8.2015, 6 K 39/13 |
Arbeitnehmer | Pflegedienst In welcher Höhe (Angemessenheit) sind Aufwendungen eines in einem Pflegeheim vollstationär untergebrachten Steuerpflichtigen für die Beschäftigung von privaten Pflegekräften zu seiner zusätzlichen Versorgung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? | VI R 55/15 FG München, Urteil v. 20.10.2015, 10 K 2393/14 |
Unternehmer | Prüfungsbeginn Inwieweit setzt der die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO bewirkende Beginn einer Außenprüfung nach außen erkennbare Prüfungshandlungen voraus? | I R 76/15 FG Berlin-Brandenburg, Urteil 1.9.2015, 8 K 8009/12 |
Unternehmer | Verdeckte Gewinnausschüttung Liegen im Zusammenhang mit verdeckten Gewinnausschüttungen (überhöhte Mietzahlungen der GmbH an ihren Geschäftsführer) Schenkungen i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor? Stehen die ertragsteuerrechtlichen Festsetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung der Festsetzung von Schenkungsteuer entgegen, weil sonst eine Doppelbesteuerung erfolgt? | II R 54/15 FG Münster, Urteil v. 22.10.2015, 3 K 986/13 Erb |
Unternehmer | Verlust Ist bei der Feststellung der Krise eine Gesamtbetrachtung von Besitz- und Betriebsgesellschaft vorzunehmen? Haben sich die steuerrechtlichen Maßstäbe für die Berücksichtigung von Darlehensausfällen als nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts geändert? | IX R 51/15 FG Köln, Urteil v. 26.3.2015, 10 K 1107/13 |
Arbeitnehmer | Werbungskosten Sind Aufwendungen eines Arztes für eine Feier anlässlich der Habilitation (anteilig) als Werbungskosten abziehbar? | VI R 52/15 Sächsisches FG, Urteil v. 15.4.2015, 2 K 542/11 |
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