Neue anhängige Verfahren im Februar 2017
Über den Ausgang der Verfahren können Sie sich über unseren Benachrichtigungsservice informieren. Eine Auswahl der wichtigsten anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Kapitalanleger, die im Februar veröffentlicht wurden, erhalten Sie hier im Überblick:
Rubrik | Thema | Az. beim BFH und Vorinstanz |
Unternehmer | 1 %-Regelung / Schätzung Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung bei Nutzung eines ausländischen Kraftfahrzeugs, für welches kein inländischer Bruttolistenpreis existiert? | III R 20/16 Niedersächsisches FG, Urteil v. 16.11.2016, 9 K 264/15, EFG 2017, 122 |
Unternehmer | Änderung / Festsetzungsfrist Kann eine Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 32a Abs. 1 Sätze 1 und 2 KStG nach Ablauf der Festsetzungsfrist zur Berücksichtigung einer vGA auch dann erfolgen, wenn der entsprechende Körperschaftsteuerbescheid noch nicht ergangen ist, weil der Mangel des fehlenden Körperschaftsteuerbescheids nachträglich mit dessen Erlass geheilt wird? | VIII R 30/16 FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 6.10.2015, 8 K 8191/14 |
Unternehmer
| Außenprüfung / Mitwirkungspflicht Anforderung streitiger Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung durch die Finanzbehörde: Handelt es sich um eine angemessene und zumutbare Verpflichtung des Steuerpflichtigen, wenn er nach gestelltem Änderungsantrag in Bezug auf die Steuerschuldnerschaft als Leistungsempfänger bei Bauleistungen gemäß § 13b Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 UStG im Rahmen einer Außenprüfung im Hinblick auf das BMF-Schreiben vom 31. Juli 2014 (BStBl I 2014, 1073) aufgefordert wird, umfangreichere Aufstellungen und Listen (über die "normalen" Unterlagen hinaus) zu erstellen? | XI R 22/16 FG Düsseldorf, Urteil v. 10.6.2016, 1 K 467/15 AO, EFG 2016, 2032 |
Anleger | Betriebliche Altersvorsorge / Außerordentliche Einkünfte Unterliegt die von der Klägerin erhaltene Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung wie Kapitalleistungen aus der Basisversorgung der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, wenn es wegen des bei Verträgen dieser Art üblichen Wahlrechts zwischen einer lebenslangen Rente, einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer Kombination aus beidem an der für die Annahme außerordentlicher Einkünfte erforderlichen weiteren Voraussetzung fehlt, dass die Zusammenballung der Einkünfte nicht dem typischen Ablauf der jeweiligen Einkünfteerzielung entspricht? Gilt wegen des wirtschaftlichen Zusammenhangs der Kapitalleistung mit der Tätigkeit nach § 19 EStG die vom FG geforderte Atypizität nicht? Handelt es sich bei der Kapitalleistung zudem um eine Entschädigung für eine mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG, welche gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG tarifbegünstigt ist? | X R 36/16 Niedersächsisches FG, Urteil v. 28.9.2016, 4 K 254/15 |
Arbeitnehmer | Doppelte Haushaltsführung / Ehe und Familie Verstößt die Versagung der steuerlichen Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung in den Fällen, in denen beiderseits berufstätige Eheleute mit ihren Kindern am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen eine familiengerechte Wohnung unterhalten, gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 sowie Art. 12 Abs. 1 GG? | VIII R 29/16 FG München, Urteil v. 23.9.2016,1 K 1125/13 |
Anleger | Einspruchsentscheidung / Schlichte Änderung Ob bzw. inwieweit eröffnet ein sogenannter "Antrag auf schlichte Änderung" nach dem Ergehen einer Einspruchsentscheidung, aber noch vor Ablauf der Klagefrist, eine erneute Überprüfung der im Einspruchsverfahren ausgetauschten Streitpunkte? | IX R 2/17 FG Düsseldorf, Urteil v. 3.11.2016, 11 K 2694/13 E |
Unternehmer | Haftung / Insolvenz Hätte der Geschäftsführer der GmbH, für die ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt worden ist, die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zum Einspruch gegen den Steuerbescheid einholen müssen? Haftet der Geschäftsführer nicht, weil er im Insolvenzverfahren der Lohnsteuerforderung widersprochen hat? | VII R 25/16 FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 4.7.2016, 2 K 203/16, EFG 2016, 1766 |
Arbeitnehmer | Offenbare Unrichtigkeit / Elektronische Übermittlung Ist es eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit i. S. d. § 129 AO, wenn der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung in Papierform seinen aus zwei Arbeitsverhältnissen bezogenen Arbeitslohn in zutreffender Höhe eingetragen hat, das FA bei der elektronischen Erfassung der Steuererklärung anhand der programmgesteuerten landesweiten Suche nach elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen nur den Arbeitslohn aus einem Arbeitsverhältnis berücksichtigt hat, nicht aber den bundesweit übermittelten Arbeitslohn aus dem weiteren Arbeitsverhältnis? | VI R 38/16 FG Düsseldorf, Urteil v. 11.10.2016, 10 K 1715/16 E, EFG 2016, 1843 |
Unternehmer | Speiselieferungen / Ermäßigter Steuersatz 1. Kann die Bereitstellung von Mobiliar bei der Abgabe von Speisen und Getränken in der Cafeteria eines Krankenhauses als Dienstleistungselement berücksichtigt werden, wenn es nicht ausschließlich dazu bestimmt ist, den Verzehr von Lebensmitteln zu erleichtern? 2. Ist von einer ausschließlichen Bestimmung der Möbel zur Verzehrerleichterung auszugehen, wenn aus Verbrauchersicht eine Benutzung des Mobiliars zu anderen Zwecken als zum Verzehr der angebotenen Speisen nur außerhalb der Öffnungszeiten des Betriebes geduldet wird? 3. Sind bei Bestimmung der Dienstleistungselemente dem Unternehmer solche Verzehrvorrichtungen eines Dritten wie eigene zuzurechnen, die aus objektiver Verbrauchersicht den Eindruck erwecken, ihm zu gehören? | V R 61/16 FG Berlin-Brandenburg , Urteil v. 13.10.2016, 7 K 7248/14, EFG 2017, 162 |
Unternehmer | Umsatzsteuervorauszahlung / Frist Ist § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG so auszulegen, dass § 108 Abs. 3 AO für die Umsatzsteuervorauszahlung keine Bedeutung hat, sofern das Ende der Frist des § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG auf einen Samstag oder Sonntag fällt? | X R 44/16 Thüringer FG , Urteil v. 27.1.2016, 3 K 791/15, EFG 2016, 1425 |
Unternehmer | Vermögensübertragung / GmbH-Anteil Erfordert die Vorschrift des § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass der Übergeber des Anteils an einer GmbH seine Geschäftsführertätigkeit nach der Vermögensübertragung insgesamt aufgeben muss? Kann die Begünstigung auch davon abhängen, ob der Übergeber im Falle einer Aufgabe seiner Organstellung diese später wieder aufnehmen kann, ohne dass die Begünstigung des Sonderausgabenabzugs ex nunc wegfällt? Welche Rechtsfolgen lösen eine spätere Aufgabe der Organstellung des Übergebers aus? | X R 35/16 FG Münster, Urteil v. 31.8.2016, 12 K 3245/15 E, EFG 2016, 1943 |
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