BGH: Freispruch zweier leitender Finanzbeamter bestätigt

Der BGH hat die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen, die zwei leitenden Finanzbeamten im Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Untreuehandlungen bei der Gewährung von Investitionszulagen vorgeworfen hatte. 

Ihnen wurde zu Last gelegt, durch die Erteilung von Weisungen an ihnen nachgeordnete Finanzbeamte zur unberechtigten Auszahlung von Investitionszulagen beigetragen zu haben. Der BGH hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass der Straftatbestand der Untreue (§ 266 Abs. 1 StGB) die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht voraussetzt, an der es hier gefehlt habe.

BGH, Urteil v. 7.9.2017, 2 StR 24/16


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